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Einführung: Tobias Ebbrecht

Im Windschatten des Krieges wurden im „Dritten Reich“ zwischen Januar 1940 und August 1941 in Heil- und Pflegeanstalten mehr als 70.000 Alte und Kranke ermordet. Nach Protesten wurden die Tötungen zunächst eingestellt und dann später – anders organisiert – fortgesetzt. Um Verständnis für die rassenhygienischen Vorstellungen der Nationalsozialisten und die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ zu schaffen, wurde Ich klage an in direkter Absprache mit der Reichskanzlei gedreht. Ein Arzt muss ansehen, wie seine über alles geliebte Frau langsam an Multipler Sklerose zugrunde geht. Um ihr furchtbares Leid zu beenden, erfüllt er schließlich ihren Wunsch und verabreicht ihr ein tödliches Medikament. Wegen Mordes vor Gericht gestellt, plädiert der Arzt für die Zulassung des Tötens auf Verlangen. „Der dramaturgisch geschickt aufgebaute, sehr suggestiv inszenierte (...) Agitationsfilm sollte den NS-Behörden zur Popularisierung und Rechtfertigung ihres als ‚Euthanasie’ verbrämten und unter der Bezeichnung ‚T4’ getarnten Krankenmordes und möglicherweise auch zur Vorbereitung eines ‚Sterbehilfegesetzes’ dienen“, schreibt Wolfgang U. Eckart 2012 in Medizin in der NS-Diktatur. Der von der nationalsozialistischen Kritik hoch gelobte Film erreichte 1941/42 etwa 18 Millionen Zuschauer. (ps)