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Artur Brauner hatte bereits 1953 ein erfolgreiches Remake von Die Privatsekretärin gedreht, mit Sonja Ziemann in der Hauptrolle. Sieben Jahre später sicherte er sich auch von der Familie die „Urheber- und Persönlichkeitsrechte“ von Renate Müller, unter der Auflage: „Die Person von Renate Müller soll nicht durch Entstellung der Wahrheit diffamiert werden.“ Darauf konnten sich Müllers Mutter und Schwester juristisch berufen. Eine Entschärfung der „besonders krassen Alkoholszenen“ (Der Tagesspiegel) konnten sie ebenso durchsetzen wie eine Szene, in der der im Drehbuch noch vorgesehene Suizid schließlich nur angedeutet ist.

Dem Erfolg des Films, der eher frei mit den biografischen Fakten umgeht, dabei aber geschickt Melodram und Zeitgeschichte miteinander verknüpft, tat dies keinen Abbruch. Eigenwillig mutet die Besetzung der Hauptrolle mit Ruth Leuwerik an. Die Diskrepanz zu Müller wird vor allem in den nachgedrehten Szenen aus Die Privatsekretärin deutlich, mit dessen Premierenfeier der Film eröffnet. Der Spiegel höhnte denn auch: „Das Temperamentsgefälle zwischen Müller und Leuwerik gleicht dem zwischen dem Berlin von 1930 und der Bundesrepublik von 1960.“ (26.4.1960) (fl)