Zug um Zug: Wie Zigaretten aus der Öffentlichkeit verschwanden

25. Juli 2016 Lesedauer 5 Min.

Seit 2016 verderben grausige Fotos auf Zigarettenschachteln Raucherinnen und Rauchern die Lust am Qualmen. Sie sind eine besonders eindrückliche Maßnahme gegen den Tabakkonsum, aber bei weitem nicht die erste. Die Geschichte von Verboten und Kampagnen wider den blauen Dunst reicht in Deutschland bis weit in das vorige Jahrhundert.

Die Partystimmung in der strahlend weißen Achtzigerjahre-Wohnung ist auf dem Tiefpunkt. Enttäuscht eilt die Gastgeberin mit einem Tablett voller Aschenbecher in die Küche und offenbart sich ihrer Freundin: „Sieh nur: Alle Zigaretten nur zur Hälfte aufgeraucht!“ Die Gäste sind mit den offerierten Kippen unzufrieden. Doch die Freundin weiß rat. Spontan öffnet sie einen Schrank voller leuchtend roter Zigarettenschachteln. „Hier, nimm die!“ Schon ist die Feier gerettet und alle Gäste qualmen zufrieden vor sich hin.

Diese Szenen aus einem Werbespot für Zigaretten aus den frühen Neunzigerjahren muten grotesk an – nicht nur, weil ein solcher Spot im Fernsehen heute nicht mehr erlaubt wäre. Rauchen gehört längst nicht mehr zum guten Ton. Der Werbefilm verdeutlicht, wie weit das Rauchen in den vergangenen Jahrzehnten aus dem öffentlichen Raum verschwunden ist. Die Verdrängung des Glimmstängels begann allerdings schon deutlich früher. Wir haben die wichtigsten Etappen zusammengefasst:

1910er Jahre

Eine Zigarette tötet langsam – oder sehr schnell. Zündeten sich Soldaten in den Schützengräben des Ersten Weltkriegs eine an, konnte das den sicheren Tod bedeuten. Die mit jedem Zug aufleuchtende Glut lockte gegnerische Scharfschützen an. Den Soldaten war das Rauchen im Graben deshalb verboten.

Werbeplakat für die Zigarettenmarke "Salem"

Werbeplakat für die Zigarettenmarke "Salem", 1928 © DHM

1930er und 1940er Jahre

Aus der nationalsozialistischen Idee der rassischen und körperlichen Reinheit entstand die damals weltweit größte Bewegung gegen das Rauchen. Ihr entschiedenster Verfechter: Adolf Hitler. Trotz Propaganda stieg der jährliche Konsum im Deutschen Reich zwischen 1932 und 1939 von 570 auf 900 Zigaretten pro Kopf. Ende der Dreißigerjahre verschärfte die NSDAP deshalb ihre Nichtraucherpolitik. Im Mittelpunkt stand dabei die „deutsche Frau“, die nach der NS-Ideologie vor allem Mutter war. Schwangere bekamen keine Coupons für Tabak mehr; Frauen unter 25 konnten ebenfalls keine kaufen. Darüber hinaus verboten die 60 größten Städte des Reiches 1941 das Rauchen in Straßenbahnen.

Die unter 18-Jährigen durften von Juli 1943 an nicht mehr in der Öffentlichkeit rauchen. Beim Militär wurde die Zigarettenration auf sechs Zigaretten pro Tag begrenzt. Verzichteten Soldaten, erhielten sie Schokolade oder zusätzliches Essen. Die Konsequenz: Sowohl Soldaten als auch die Zivilbevölkerung rauchten deutlich weniger.

Nach 1945 verebbte das Werben um Nichtraucher. Der wirtschaftliche Wiederaufstieg Deutschlands brachte eine neue Lust am Konsum mit sich – und damit auch am Rauchen.

1970er Jahre

Die Bundesrepublik kümmerte sich erst zu Beginn der Siebzigerjahre wieder um den Nichtraucherschutz. Eine wichtige Debatte fand am 18. Juni 1974 im Bonner Bundestag statt. Das Ergebnis: Die Reform des Lebensmittelrechtes und ein Werbeverbot für Tabakerzeugnisse in Fernsehen und Rundfunk.

Vorkämpferin dieses Wandels war seit 1972 die Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit Katharina Focke. Die Sozialdemokratin hatte bis zu ihrem Amtsantritt Kette geraucht. In der DDR herrschte zur Mittagszeit ein Rauchverbot in Gaststätten und es gab eine Arbeitsgruppe „Förderung des Nichtrauchens“. Trotzdem steigerte die Tabakindustrie des Arbeiter-und-Bauern-Staates ihre Produktion.

Zwischen 1970 und 1990 verdoppelte sie die Herstellung auf 30 Milliarden Glimmstängel. Der Spiegel kommentierte 1990: „Je stärker sich der Unwillen im Volk regte, desto mehr Zigaretten wurden produziert“. Zumindest die TV-Kommissare waren in der DDR Vorbilder: Sie durften bei der Arbeit keine würzige „Salem“ qualmen.

1990er Jahre

„Rauchen verursacht Krebs“ – am 22. Januar 1997 stellte das Bundesverfassungsgericht endgültig klar, dass Zigaretten krank machen und der Warnhinweis auf den Päckchen zwingend notwendig ist. Ferner bestätigte das Gericht die ebenfalls von der Bundesregierung verordnete Obergrenze für Teer im Zigarettenqualm: zwölf Milligramm ab dem 31. Dezember 1997.

Die Lufthansa reagierte 1998 auf Kundenwünsche und untersagte das Rauchen auf allen Flügen. Zwei Drittel aller Passagiere würden rauchfreie Flüge befürworten, teilte das Unternehmen mit.

Im Bundestag scheiterte im gleichen Jahr ein Gesetzentwurf zum Schutz der Nichtraucher in der Öffentlichkeit. 51 Prozent der Abgeordneten stimmten gegen den Entwurf, den die Grünen-Abgeordneten Gerald Häfner, Volker Beck und Cem Özdemir eingebracht hatten.

2000er Jahre

Die Europäische Union verbot ab 2003 die „Light“-Zigarette. Hersteller von Zigaretten dürfen ihre Produkte seitdem weder als „mild“ noch als „leicht“ bewerben. Wenige Monate später wurden große, gut leserliche Warnhinweise auf Zigarettenpäckchen Pflicht. Zudem konnten die Mitgliedsstaaten nun abschreckende Bilder auf Packungen erzwingen. Deutschland verzichtete auf diese Option.

2003 ging die Bundesrepublik zudem gegen ein europäisches Werbeverbot in Printmedien und bei Sportereignissen vor und scheiterte. 2007 bekam Deutschland doch noch ein Nichtrauchergesetz. Unter anderem war von nun an das Rauchen in Bus, Bahn und Behörden verboten. Die Bundesländer folgten 2008. Sie erließen Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden und in der Gastronomie – allerdings mit vielen Ausnahmen. Deshalb legten die Bayern 2010 nach. Beinahe zwei Drittel der Menschen stimmten dort für ein Rauchverbot ohne Ausnahmen.

2010er Jahre

Am 20. Mai 2016 trat in Deutschland ein verändertes Gesetz für Tabakerzeugnisse in Kraft, das auf eine EU-Richtlinie zurückgeht. Die wichtigste Veränderung: „Schockfotos“ von kranken Lungen und faulenden Füßen auf den Zigarettenpäckchen sind seit Ende Mai verbindlich. Hersteller haben allerdings das Recht, Restbestände zu verkaufen. Zudem beinhaltet das Gesetz ein Verbot von Aromen und eine Werbebeschränkung für E-Zigaretten.

2020er Jahre

Ab 2020 hat die Zigarettenindustrie eines ihrer letzten Instrumente zur Kundengewinnung verloren: Die Bundesregierung hatte beschlossen, Zigarettenwerbung auch im Kino und auf Plakaten zu verbieten. Es wird sicher nicht die letzte Maßnahme zur Verdrängung des Glimmstängels bleiben. In Frankreich beispielsweise dürfen Zigaretten ab 2017 nur noch in neutralen Packungen verkauft werden.

Autor

Redaktion

Quellen und Nachweise

Hat Ihnen der Beitrag gefallen?

Auf unserer Website werden neben den technisch unbedingt notwendigen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt.

Statistik und Analyse

Diese Cookies helfen uns, Informationen über die Nutzungsweise und das Besucherverhalten auf unserer Website zu erhalten. Dadurch können wir unser Angebot kontinuierlich verbessern und an Ihre Bedürfnisse anpassen. Sie können die Website auch ohne diese Analyse Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Alle auswählen" erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Das Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und zu uns im Impressum.