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Der Terror linksextremer Gruppen wie der RAF, der Bewegung 2. Juni und anderer stellte eine besondere Herausforderung für das bundesdeutsche Rechtssystem dar. Wie sollte auf neue Formen der Verteidigung reagiert werden? Welche Rolle spielten Strafverteidiger und Richter? Was bedeutete die Ankündigung von Bundeskanzler Schmidt in der Praxis, dass bis an die Grenzen des Rechtsstaats gegangen werden müsse, um den Terror der RAF zu stoppen? Vortrag von Prof. Dr. Gisela Diewald-Kerkmann, Universität Bielefeld, Abteilung Geschichte, Arbeitsbereich Neueste Geschichte und Zeitgeschichte Eintritt frei