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Das Deutsche Historische Museum wurde 1987 anlässlich der 750-Jahr-Feier der Stadt Berlin von der damaligen Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin gegründet. Im Rahmen des Vertrags zur deutschen Wiedervereinigung wurden die Gebäude und Sammlungen des Museums für Deutsche Geschichte (MfDG), das zentrale Geschichtsmuseum der DDR, in den Besitz des Deutschen Historischen Museums überführt. So wurde das Deutsche Historische Museum mit der Wiedervereinigung 1990 zu einem gesamtdeutschen Museum für Geschichte.

Aktuell entsteht eine neue Ständige Ausstellung, die die deutsche Geschichte in ihren internationalen Bezügen zeigt und neue Akzente setzen wird. Die vormalige Präsentation im Zeughaus „Deutsche Geschichte vom Mittelalter bis zum Mauerfall” ist aus diesem Grund seit Ende Juni 2021 nicht mehr zu sehen. Aufgrund der Sanierungsmaßnahmen sind der Zeughaushof und das Zeughaus ebenfalls nicht zugänglich. In der direkt angrenzenden Ausstellungshalle, dem Pei-Bau, widmet sich ein vielfältiges Ausstellungsprogramm prägenden Ereignissen, Entwicklungen und Personen der deutschen Geschichte im europäischen Zusammenhang.

Die Sammlungen des Deutschen Historischen Museums umfassen heute rund eine Millionen Objekte. Einen großen Teil der Exponate stellt das Deutsche Historische Museum der Forschung und interessierten Öffentlichkeit online in seiner Datenbank zur Verfügung.

Zum Deutschen Historischen Museum gehören auch eine öffentliche Präsenzbibliothek mit einer umfangreichen Abteilung für Handschriften sowie alten und wertvollen Drucken.

Unabhängig vom Museumsbesuch bieten unsere digitalen Angebote die Möglichkeit, Näheres zu den Ausstellungen und Themenschwerpunkten zu erfahren, Neues zu entdecken, sich zu informieren und einen spannenden Einblick in die Museumsarbeit zu erhalten.

Das Lebendige Museum Online (LeMO) ist ein Online-Portal zur deutschen Geschichte in Kooperation mit dem Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Bonn und dem Bundesarchiv. Es lädt dazu ein, wissenschaftlich fundierte Informationen sowie eine große Sammlung an Text- und Bildquellen zur europäischen Geschichte von 1815 bis zur Gegenwart zu entdecken, zu recherchieren und sich zu informieren.

Das Zeughauskino im Pei-Bau mit seiner Sammlung historischen Filmmaterials zeigt thematisch und monographisch ausgerichtete Filmreihen aus dem gesamten Spektrum der deutschen und internationalen Filmgeschichte. Darunter sind Programme, die an die Themen der jeweiligen Wechselausstellungen anknüpfen. Darüber hinaus ist es Spielort zahlreicher Festivals und Filmtage.

Satzung der Stiftung Deutsches Historisches Museum

  1. Stiftung
  2. Dokuzentrum „Zweiter Weltkrieg und deutsche Besatzungsherrschaft in Europa“

AGBs und Ordnungen

Leihverkehr

Regelung zum Leihverkehr durch Kulturgutschutzrecht

§ 6 Abs. 2 des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG) vom 31.07.2016 ermöglicht auch für Leihgaben eine zeitlich befristete Unterschutzstellung als nationales Kulturgut, wenn der Bestand der Kultureinrichtung, der diese Leihgaben zur Verfügung gestellt werden, als nationales Kulturgut nach § 6 Abs. 1 KGSG geschützt ist und der Leihgeber seine Zustimmung erteilt.

Die Stiftung Deutsches Historisches Museum gehört zu den Einrichtungen nach § 6 Abs. 1 KGSG. Wenn die jeweiligen Leihgeber zustimmen, gelten Ihre Leihgaben für die Dauer des Leihvertrages – wie unser Bestand – als nationales Kulturgut. Dies bedeutet, dass im Falle einer unrechtmäßigen Verbringung einer Leihgabe ins Ausland ein Rückgabeanspruch der Bundesrepublik Deutschland gegen einen EU-Mitgliedstaat nach § 69 KGSG und gegen einen Drittstaat nach § 70 KGSG besteht. Dieser kann unabhängig von einem evtl. zivilrechtlichen Herausgabeanspruch des Eigentümers geltend gemacht werden. Die Kosten eines Rückgabeverfahrens nach diesen Vorschriften müssen nicht vom Eigentümer getragen werden. Für die vorübergehende Ausfuhr einer Leihgabe in andere Länder des Binnenmarkts oder in Drittstaaten ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Schließlich profitieren Leihgeber, die sich für diesen besonderen Schutz entscheiden, von der 75 jährigen Verjährungsfrist nach Artikel 8 der Richtlinie 2014/60/EU.

Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden und endet mit Beendigung des Leihvertrages, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf. Für Rückfragen zu dieser Neuregelung stehen wir allen Leihgebern, die der Stiftung Leihgaben zur Verfügung gestellt haben, gerne zur Verfügung.