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Die Tresorverwaltung hatte ab 1951 die Verfügungsgewalt über Depotschließfächer und Tresore geschlossener Berliner Banken. Die Abteilung im Ministerium der Finanzen hatte damit Zugriff auf „herrenlose“ und auch jüdische Besitztümer, die an Museen und Kulturinstitutionen veräußert wurden. Des Weiteren ist in diesem Forschungszusammenhang auch die Verwertung von enteigneten Objekten aus der Bodenreform, von zurückgelassenem Vermögen von Ausreisenden aus der DDR und von Gegenstände aus Beschlagnahmen relevant.

Objekte dieser Provenienz sind auch im Bestand des Museums für Deutsche Geschichte (MfDG) nachzuweisen. Da die Sammlungen des MfDG mit der deutschen Wiedervereinigung 1990 an das Deutsche Historische Museum übertragen wurden, gehören diese Objekte zum Bestand unseres Hauses.

Das Forschungsprojekt ist grundlegend für die vertiefte Recherche zur Herkunft der Kunst-, Kultur- und Wertgegenstände, die den Museen der DDR und insbesondere dem MfDG durch die Tresorverwaltung zugingen.

Für die Provenienzforschung wesentliche Fragen werden dabei unmittelbar berührt. Es besteht eine hohe Relevanz der weiteren Erforschung sowohl für den Bereich des NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts wie für weitere Entzugskontexte in der DDR.