1933-39
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Die Reichsvertretung der Deutschen Juden
Die Machtübernahme der Nationalsozialisten im Januar
1933 und ihre judenfeindliche Ausgrenzungs- und Verfolgungspolitik
forcierten im deutschen Judentum jahrzehntelange Bestrebungen
nach Bildung einer jüdischen Gesamtvertretung im Deutschen
Reich. Die am 17. September 1933 gegründete "Reichsvertretung
der Deutschen Juden" mit Sitz in Berlin sollte als Dachverband
der jüdischen Organisationen und israelitischen Landesverbände
die politische Vertretung der deutschen Juden gegenüber den
Regierungsbehörden übernehmen und die Interessen der
jüdischen Bevölkerung in Deutschland vertreten. Zum
Präsidenten wurde der Berliner Rabbiner Leo Baeck
gewählt. Dem Vorstand gehörten u.a. der Präsident
des Oberrats der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs,
Otto Hirsch, und Siegfried Moses (1887-1974), Vorsitzender
der Zionistischen Vereinigung für Deutschland, an. Auch der
Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens,
der Reichsbund jüdischer Frontsoldaten, die jüdische
Gemeinde Berlin sowie liberal und orthodox ausgerichtete Verbände
waren durch Mitglieder im Vorstand repräsentiert. Damit waren
in der Reichsvertretung die wichtigsten jüdischen Organisationen
in Deutschland vertreten.
Die Aufgaben der Reichsvertretung bestanden hauptsächlich
in der Koordination und Unterstützung der jüdischen
Selbsthilfe, die als Reaktion auf die antisemitische Politik
des NS-Regimes entstand. Neben der Wirtschaftshilfe und
der Wohlfahrtspflege kümmerte sie sich um das jüdische
Schul- und Bildungswesen, die Berufsfürsorge - vor allem
die Aus- und Weiterbildung - sowie um die jüdische Auswanderung.
Gerade letztere gewann mit der Verschlechterung der Lebensbedingungen
von Juden im nationalsozialistischen Deutschland eine immer größere
Bedeutung. Außerdem pflegte die Reichsvertretung Kontakte
mit jüdischen Organisationen im Ausland und versuchte außerhalb
von Deutschland auf die Situation der deutschen Juden aufmerksam
zu machen, um Hilfe, vor allem durch die Aufnahme von jüdischen
Emigranten, zu erwirken.
Das NS-Regime erkannte die Reichsvertretung als Gesamtvertretung
der Juden in Deutschland an. Als reichseinheitliche Organisation
erleichterte sie für die NS-Behörden die bürokratische
Kontrolle der jüdischen Bevölkerung. Schrittweise wurden
verschiedene weitere jüdische Organisationen in die Reichsvertretung
eingegliedert, so z.B. 1935 auch der "Zentralausschuss
für Hilfe und Aufbau" zur finanziellen Unterstützung
in Not geratener Gemeindemitglieder. Ab 1935 wurde die Reichsvertretung
zunehmend zu einem Organ, in dem Beratungs-, Entscheidungs- und
Exekutivfunktionen gebündelt wurden. Nach Erlass der
Nürnberger Rassegesetze 1935 erfolgte eine Umbenennung
in "Reichsvertretung der Juden in Deutschland", da nach
dem nationalsozialistischen Verständnis Juden außerhalb
der "Volksgemeinschaft" standen und keine Deutschen
sein konnten. Auf den Erlass der Nürnberger Gesetze
reagierte die Reichsvertretung mit einer Verlautbarung, in der
die Hoffnung geäußert wurde, dass den Juden die
moralische und wirtschaftliche Existenzmöglichkeit gelassen
werde. Im Juni 1939 wurde die Reichsvertretung in die "Reichsvereinigung
der Juden in Deutschland" überführt.
(us)
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