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Der Young-Plan

Die im Dawes-Plan festgelegten Verpflichtungen erwiesen sich als eine für das Deutsche Reich nicht tragbare Belastung. Im Juni 1929 legte daher ein Sachverständigenausschuss unter Leitung von Owen Young einen neuen Zahlungsplan für Reparationen vor, der dem deutschen Wunsch nach Senkung der Schuldenlast entgegenkam. Die Reparationssumme wurde nun auf 112 Milliarden Reichsmark mit einer Laufzeit bis 1988 festgelegt. Die durchschnittliche Jahresrate betrug 2 Milliarden Reichsmark. Reichsbahn und Reichsbank standen fortan nicht mehr unter ausländischer Kontrolle, die Einschränkung der deutschen Souveränität wurde damit aufgehoben. 

Gleichzeitig mit der Annahme der im Young-Plan festgeschriebenen deutschen Zahlungsverpflichtungen erreichte Außenminister Gustav Stresemann im August 1929 die Zusicherung der Alliierten, das gesamte Rheinland bis zum 30. Juni 1930, fünf Jahre früher als im Versailler Vertrag vereinbart, zu räumen.

Dennoch stieß der Young-Plan in Deutschland auf Widerstand. Aus Empörung über die lange Laufzeit der Reparationsverpflichtungen initiierten die DNVP, die NSDAP und der Stahlhelm im Dezember 1929 einen Volksentscheid gegen den Young-Plan. Trotz des Scheiterns des Volksentscheids und seiner Annahme durch den Reichstag am 12. März 1930 war dem Young-Plan keine lange Laufzeit beschieden. Als Folge der Weltwirtschaftskrise wurde er auf der Konferenz von Lausanne im Juli 1932 aufgehoben.

Arnulf Scriba
2. September 2014

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