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In der Ausstellung „Was ist Aufklärung?“ wurde im Abschnitt „Die Gleichheit der Menschen“ ein Spiel zum Thema Menschenrechte angeboten. Es machte deutlich, dass die Entwicklung zur Formulierung und Etablierung der Menschenrechte nicht geradlinig verlief und die von der Aufklärung verkündete Gleichheit der Menschen im 18. Jahrhundert nicht für alle galt. Es zeigte auch, in welchen historischen Kontexten Grundrechte von verschiedenen Gruppen erkämpft und deklariert wurden, die in den ersten Menschenrechtserklärungen der Aufklärungszeit nicht mitgemeint oder sogar ausgeschlossen waren.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) von 1948 ist bis heute für die Unterzeichnerstaaten nicht rechtsverbindlich. Erst 1990 erkannte die UN die Rechte von Kindern an, 2008 folgten die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Umsetzung dieser Rechte muss jedoch noch immer erkämpft werden.

Wie Rechte in der Vergangenheit erstritten wurden, konnte in der Ausstellung erfahren werden. Auf der Grundlage des bekannten Gesellschaftsspiels „Labyrinth“ steuerten die Mitspielenden ihre Figuren über die Felder eines Labyrinths, auf denen einzelne historische Menschenrechtserklärungen als symbolische Schätze dargestellt waren. Diese konnten über Audioformate angehört und in Textform nachgelesen werden. So führte das Spiel von der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (1789) über die Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin (1791) und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948) bis hin zur UN-Kinderrechtskonvention (1990) und zur UN-Behindertenrechtskonvention (2008). Gleichzeitig verwies es symbolisch auf die zahlreichen Irr- und Umwege bei der Aushandlung neuer gesellschaftlicher Konventionen und deren Anerkennung.

Die für das Spiel entwickelten Materialien sowie die Audioerklärungen können über den Link abgerufen werden.

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