> Reaktionszeit > Deutscher Bund und "nationale Frage"

Die Mitgliedsstaaten des Norddeutschen Bundes

Nach der österreichischen Bundesexekution gegen Preußen im Vorfeld des Deutschen Krieges gelang es dem preußischen Ministerpräsidenten Otto von Bismarck, zahlreiche nord- und mitteldeutsche Staaten zu einem Verteidigungsbündnis gegen Österreich zu vereinigen. Der von 16 deutschen Staaten am 18. August 1866 unterzeichnete Bündnisvertrag sah zugleich die Errichtung eines Norddeutschen Bundesstaates vor und besiegelte damit den Zerfall des Deutschen Bundes.

 

Neben dem Königreich Preußen wandten sich die Großherzogtümer Sachsen-Weimar-Eisenach und Oldenburg, die Herzogtümer Anhalt, Braunschweig, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha, die Fürstentümer Lippe-Detmold, Reuß jüngere Linie, Schaumburg-Lippe, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen und Waldeck sowie die drei Freien Städte Bremen, Hamburg und Lübeck vom Deutschen Bund ab. Diesen 16 Erstunterzeichnerstaaten folgten am 21. August die Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz. Im September schlossen sich das Großherzogtum Hessen-Darmstadt für die nördlich des Mains gelegene Provinz Oberhessen sowie das Fürstentum Reuß ältere Linie (Reuß-Greiz) dem Norddeutschen Bund an. Am 8. Oktober folgten schließlich das Herzogtum Sachsen-Meiningen und am 21. Oktober das Königreich Sachsen.

Das auf österreichischer Seite kämpfende Königreich Hannover wurde wie das Kurfürstentum Hessen, das Herzogtum Nassau und die Freie Stadt Frankfurt 1866 von Preußen annektiert. Mit Verabschiedung der Verfassung des Norddeutschen Bundes am 16. April 1867 entstand ein föderalistischer Bundesstaat unter preußischer Führung.

Johannes Leicht
23. Juni 2010

lo