Nach dem Sieg Preußens im Deutschen Krieg 1866 musste das unterlegene Österreich die Auflösung des Deutschen Bundes durch die Neuordnung der staatlichen Verhältnisse hinnehmen. Der preußische Ministerpräsident und Kanzler des Norddeutschen Bundes, Otto von Bismarck, machte das durch Annexionen vergrößerte Preußen zur Vormacht des nördlich der Mainlinie neu entstandenen Bundesstaates. Nach Gründung des 1866 als Militärbündnis ins Leben gerufenen Norddeutschen Bundes fanden am 12. Februar 1867 in den 22 Mitgliedstaaten gleiche, allgemeine und direkte Wahlen für den Norddeutschen Konstituierenden Reichstag statt.

 

Grundlage des Urnengangs war das "Frankfurter Reichswahlgesetz" vom 12. April 1849. Als Sieger aus der Wahl gingen die Altliberalen, die Freikonservativen und die Nationalliberalen hervor. In Opposition zu den Parteien der rechten Mitte standen die Konservativen, die Katholiken und die Fortschrittspartei. Als einziger Sozialdemokrat errang August Bebel im sächsischen Glauchau ein Mandat für das Parlament.

Dringlichste Aufgabe des Norddeutschen Konstituierenden Reichstages war die Erarbeitung einer Verfassung. Besonders Fragen der Gewaltenteilung und der Kompetenzzuordnung, aber auch die liberale Forderung nach einer sogar dem mächtigsten Einzelstaat übergeordneten selbständigen Bundesgewalt wurden kontrovers diskutiert. Nach langen Verhandlungen verabschiedete der im Berliner Palais Hardenberg tagende Reichstag am 16. April 1867 mit einer deutlichen Mehrheit von 230 zu 53 Stimmen die Verfassung des Norddeutschen Bundes. Sie sah einen kleindeutschen und föderalistischen Bundesstaat unter preußischer Führung vor. Er war als Provisorium gedacht, da die abwartende Haltung der süddeutschen Staaten, aber auch der Widerstand Frankreichs zunächst noch den Weg zu der Gründung eines deutschen Nationalstaates versperrten.

Im Prager Frieden von 1866 war den süddeutschen Staaten das Recht zugebilligt worden, einen Südbund zu bilden. Dieser Bund sollte es den süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt ermöglichen, eine gewichtigere Rolle in der deutschen und europäischen Politik zu spielen. Der bayerische Ministerpräsident Chlodwig Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst leitete die Ausarbeitung einer Verfassung der "Vereinigten süddeutschen Staaten" in die Wege. Letztendlich scheiterte die bayerische Initiative zur Gründung eines Südbundes: Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt zogen aus wirtschaftlichen und militärischen Gründen eine Annäherung an Preußen einer drohenden Abhängigkeit von Bayern vor.

Die maßgeblich von Bismarck entworfene Verfassung des Norddeutschen Bundes bestimmte die schwarz-weiß-rote Trikolore - eine Kombination des Hanseatischen "Weiß-Rot" mit dem Preußischen "Schwarz-Weiß" - zum nationalen Hoheitszeichen des Norddeutschen Bundes. Die Gründung des Bundesstaates hatte in Mitteleuropa eine Machtverschiebung zur Folge, der Frankreich nur widerwillig zustimmte. Bismarck versicherte dem französischen Kaiser Napoleon III. zwar, die Einigungsbestrebungen auf das Gebiet nördlich der Mainlinie zu begrenzen. Jedoch schloss Bismarck geheime "Schutz- und Trutzbündnisse" mit den süddeutschen Staaten, deren Truppen für den Kriegsfall dem Oberbefehl des preußischen Königs unterstellt werden sollten. Während die politische Einigung Deutschlands zunächst nicht vollständig durchsetzbar war, führte die Neuorganisation des Deutschen Zollvereins 1867 zum wirtschaftlichen Anschluss der süddeutschen Staaten an den Norddeutschen Bund. Das Zollparlament verabschiedete zentrale Reformen: Ein gemeinsames Handelsrecht sowie einen Handelsvertrag mit Österreich, die Vereinheitlichung von Maßen und Gewichten, die Gewerbeordnung mit allgemeiner Gewerbefreiheit (1869/70) sowie das norddeutsche Strafgesetzbuch (1870). Die zunehmende militärische und wirtschaftliche Anbindung der Südstaaten an den Bund ermöglichte die vergleichsweise zügig vollzogene Reichseinigung noch während des Krieges gegen Frankreich 1871.

Johannes Leicht
23. Juni 2010

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