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Die Reform des Deutschen Zollvereins 1867

Während des Deutschen Krieges 1866 herrschte unter den sich feindlich gegenüber stehenden Zollvereinsstaaten ein - von kriegswichtigen Gütern abgesehen - weitgehend freier Warenverkehr. Nach seinem Sieg gelang es Preußen durch Umgestaltung des Zollvereins, die süddeutschen Mitgliedsstaaten Bayern, Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt wirtschaftlich und politisch an den neu gegründeten Norddeutschen Bund zu binden. Im Juli 1867 wurde der Zollverein in einen Zollbundesstaat umgewandelt, der parallel zu den Organen des Norddeutschen Bundes einen Zollbundesrat und ein Zollpräsidium erhielt. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes wurde um süddeutsche Gesandte zum Zollrat erweitert, der Reichstag durch 85 Abgeordnete der vier süddeutschen Staaten zu einem Zollvereinsparlament ergänzt.

 

Die 382 Abgeordneten des Zollparlaments verabschiedeten bis 1870 zentrale Reformen wie ein gemeinsames Handelsrecht, die Vereinheitlichung von Maßen und Gewichten oder eine neue Gewerbeordnung mit allgemeiner Gewerbefreiheit. In den Verhandlungen des Zollparlaments kamen Fragen des Freihandels und der Schutzzollpolitik zur Sprache. Bei der Abstimmung über einen Handelsvertrag mit Österreich 1867 konnten sich die Anhänger der Freihandelspolitik ebenso durchsetzen wie bei den Reformen des Zolltarifs 1870. Die über den Zollverein forcierte politische Annäherung der süddeutschen Staaten an den Norddeutschen Bund förderte den von Preußen eingeschlagenen Weg der kleindeutschen Nationalstaatsbildung. Mit der Reichsgründung 1871 gingen alle Funktionen des Zollvereins auf das Deutsche Reich über, das ein einheitliches Zoll- und Handelsgebiet bildete und ausschließlicher Träger der Zollhoheit war. Während das souveräne Großherzogtum Luxemburg auch nach 1871 dem deutschen Zollgebiet angehörte, gehörten die beiden Hansestädte Hamburg und Bremen bis 1888 nicht zum deutschen Zollgebiet.

Arnulf Scriba

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