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Der Januarstreik 1918

Während des Ersten Weltkriegs litt die deutsche Zivilbevölkerung stark unter der schlechten Lebensmittelversorgung, der Heranziehung zum Arbeitsdienst und oft unwürdigen Arbeitsbedingungen. Ihre Bereitschaft, Hunger, Entbehrungen und staatliche Repressionen in Kauf zu nehmen, sank entsprechend der nachlassenden Kriegsbegeisterung durch das Ausbleiben militärischer Erfolge im Laufe der Kriegsjahre rapide. So kam es Ende Januar 1918 erstmals seit Kriegsbeginn 1914 zu einem politischen Massenstreik, dem sich im ganzen Deutschen Reich rund eine Millionen Menschen anschlossen. Ihre Hauptforderung lautete "Frieden und Brot!" Der Aufruf zum Streik erfolgte am 28. Januar 1918 durch den Spartakusbund und ihm nahestehender Metallarbeiter. Dementsprechend traten zuerst Arbeiter aus der Rüstungs- und Munitionsindustrie in den Streik, andere Branchen folgten.

Allein in Berlin wurden über 400.000 Demonstranten gezählt, die einen 414-köpfigen Groß-Berliner-Arbeiterrat wählten, der im Gewerkschaftshaus tagte und einen aus elf Mitgliedern bestehenden Aktionsausschuss bildete. Den Vorsitz des Ausschusses übernahm Richard Müller, ein führender Kopf der Revolutionären Obleute. Dem Aktionsausschuss gehörten außerdem die Führer der beiden großen sozialdemokratischen Parteien an: Philipp Scheidemann, Friedrich Ebert und Otto Braun von der SPD sowie Wilhelm Dittmann, Georg Ledebour und Hugo Haase von der USPD. Um nicht ihren eigenen Einfluss auf die Arbeiter zu verlieren, war besonders der SPD daran gelegen, die Streikführung nicht allein dem Spartakusbund zu überlassen. Durch die Teilnahme an der Streikleitung belastete die SPD aber ihr Verhältnis zu den anderen Parteien im Reichstag nachhaltig. Vor allem die politische Rechte warf durch Verbreitung der Dolchstoßlegende nach Kriegsende der sozialdemokratischen Führung vor, mit ihrem Verhalten der kämpfenden Truppe in den Rücken gefallen zu sein.

Nachdem sich der Streik in Berlin, Hamburg, München und anderen Großstädten sowie im Ruhrgebiet ausgedehnt hatte, wurde am 31. Januar 1918 der verschärfte Belagerungszustand über Berlin verhängt, da die Regierung und das Militär einen Aufstand in der Hauptstadt befürchteten. In der Folge wurden Demonstrationen und Kundgebungen gewaltsam aufgelöst, wobei es Tote und Verletzte gab. Bestreikte Großbetriebe unterstanden ab sofort der militärischen Kontrolle. Den Streikenden wurde eine Frist bis zum 4. Februar 1918 gesetzt. Bis dahin mussten sie ihre Arbeit wieder aufnehmen, andernfalls drohten ihnen Verhaftung oder Einberufung zum Kriegsdienst. Am 3. Februar verkündete der Aktionsausschuss daher den Abbruch des Streiks, der die Kriegsmüdigkeit breiter Bevölkerungsschichten unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hatte. Mit anschließenden Festnahmen spartakistischer Streikführer und vieler Arbeiter im Februar 1918 versuchte die Regierung ein dreiviertel Jahr vor Beginn der Novemberrevolution letztlich vergeblich, das revolutionäre Potential in Deutschland entscheidend einzudämmen.

Karena Kalmbach
10. Juni 2003

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