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    Ahnentafel zum Nachweis der "arischen Abstammung", 1938

> NS-Regime > Ausgrenzung und Verfolgung

Der "Ariernachweis"

Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme fand ein staatlich verordneter Antisemitismus durch das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. April 1933 Eingang in die Gesetzgebung. Der erstmals im diesem Gesetz formulierte "Arierparagraph" diente hauptsächlich dem Zweck, jüdische Bürger aus dem Berufsleben zu entfernen. Beamte und öffentliche Angestellte mussten "arischer" Abstammung sein, um weiterhin im Dienst bleiben zu können. Als "nichtarisch" galt, wer einen jüdischen Eltern- oder Großelternteil besaß. Mit zusätzlichen Verordnungen und Gesetzen waren im Verlauf des Frühlings 1933 unter anderem auch Ärzte und Rechtsanwälte betroffen. Um ihre Berufe weiterhin ausüben zu können, mussten die Betroffenen fortan einen Abstammungsnachweis ("Ariernachweis") erbringen. 

 

Der "Ariernachweis" bestand aus Heirats-, Geburts- oder Sterbeurkunden, die von Pastoren, Standesamtbeamte und Archivaren offiziell beglaubigt werden mussten. Zusätzlich zu den Urkunden konnte der Nachweis auch in einem amtlich beglaubigten Ahnenpass oder in einer Ahnentafel festgelegt werden. Um eine "arische" Herkunft einwandfrei zu beweisen, mussten die Urkunden bis zu den Großeltern zurückreichen. Die NSDAP forderte für ihre Mitglieder einen Beleg, der bis 1800 zurückführte.

Mit den Nürnberger Gesetzen von 1935 erweiterte sich der "Ariernachweis" auf alle Bürger des Deutschen Reichs. Der "Ariernachweis" wurde dadurch ein Bestandteil des Alltags der deutschen Bevölkerung. Die Nürnberger Gesetze bedeuteten nicht nur eine Verstärkung der wirtschaftlichen Ausgrenzung der Juden, sondern auch den Verlust politischer Rechte durch das "Reichsbürgergesetz" vom 15. September 1935. Mit diesem Gesetz wurden die Juden vom NS-Regime zu Bürgern minderen Rechts degradiert. Das zweite auf dem Nürnberger Parteitag von 1935 verkündete Gesetz "Zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" verbot Eheschließungen zwischen Juden und "Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes" auf Grundlage des "Ariernachweises". Unter der dringenden Notwendigkeit der Ahnenforschung wuchs die Zahl der Sippenforscher enorm an. Eigens für diese Ahnenangelegenheiten wurde die "Reichsstelle für Sippenforschung" (ab 1940 "Reichssippenamt") gegründet, welche die Abstammungsnachweise aufgrund der Urkunden ausstellte.

Christiane Zwahlen
23. Juni 2015

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