Am 27. Februar 1933, knapp einen Monat nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler, brannte in Berlin das Reichstagsgebäude. Im brennenden Parlament wurde der niederländische Linksanarchist Marinus van der Lubbe festgenommen. Er erklärte, die Brandstiftung allein unternommen zu haben, um die deutsche Arbeiterschaft zum Widerstand gegen das NS-Regime aufzurufen. Die Nationalsozialisten zeigten sich jedoch öffentlich überzeugt, dass es sich um eine Verschwörung der Kommunisten handelte. Noch in der Brandnacht ließ Hermann Göring als kommissarischer preußischer Innenminister verbreiten, der "Beginn des kommunistischen Aufstandsversuches" stehe unmittelbar bevor.
Mit dem Reichstagsbrand am 27. Februar 1933 veränderten sich die politischen Bedingungen im Deutschen Reich schlagartig. Zielgerichtet nutzte die nationalsozialistische Führung den Reichstagsbrand, um die hemmungslose Verfolgung von Regimegegnern, vor allem Kommunisten, zu verschärfen. Zehntausende Oppositionelle wurden innerhalb der nächsten Wochen in improvisierte Konzentrationslager (KZ) verschleppt.
Eine "Legalisierung" erfuhr die Verfolgung durch die "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat" vom 28. Februar 1933. Bereits einen Tag nach dem von den Nationalsozialisten als Fanal eines kommunistischen Umsturzversuchs bewerteten Ereignis legte Innenminister Wilhelm Frick diese sogenannte Reichstagsbrandverordnung vor. Einstimmig wurde sie vom Kabinett verabschiedet und am Nachmittag des 28. Februar von Reichspräsident Paul von Hindenburg unterzeichnet.
Die auf Grundlage von Artikel 48 der Weimarer Verfassung erlassene Verordnung setzte die wesentlichen Grundrechte dieser Verfassung außer Kraft und ging damit über ihren angegebenen Zweck der "Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte" weit hinaus. Das Deutsche Reich befand sich in einem förmlich verhängten zivilen Ausnahmezustand, der es dem NS-Regime ermöglichte, Unterdrückungsmaßnahmen gegen Oppositionelle mit dem Schein von Legalität zu umgeben. Politische Gegner konnten ohne Anklage und Beweise in gerichtlich nicht kontrollierbare "Schutzhaft" genommen und regimekritische Zeitungen verboten werden. Drei Tage nach der Reichstagswahl am 5. März 1933 erfolgte auf Grundlage der "Reichstagsbrandverordnung" die Annullierung aller politischen Mandate von Mitgliedern der KPD. Auch beim im Juni 1933 verhängten Verbot der SPD und der Errichtung des Einparteienstaates war die Verordnung von entscheidender Bedeutung.
In ihrer Gegenpropaganda stellte die politische Linke die - ebenfalls unbewiesene - Behauptung auf, der Reichstagsbrand sei von den Nationalsozialisten selbst gelegt worden, um ihn als Rechtfertigung für ihre verschärfte Repressionspolitik und gewaltsame Durchsetzung ihrer unbeschränkten Diktaturgewalt zu nutzen.