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Reparationen

Als auf der Konferenz von Lausanne im Juli 1932 vom Deutschen Reich ein Ende der Reparationszahlungen erreicht wurde, fand auch eines der beherrschenden Themen in der Innen- und Außenpolitik der Weimarer Republik einen aus deutscher Sicht zufriedenstellenden Abschluss. Mehr als alle materiellen Sachlieferungen sowie die zwischen 1919 und 1932 an die ehemaligen Gegner des Ersten Weltkriegs tatsächlich gezahlten 25 Milliarden Goldmark war es die mit der Wiedergutmachung verbundene moralische Anklage der Kriegsschuld, die einen Großteil der Deutschen verbitterte und politisch radikalisierte. Die in Artikel 231 des Versailler Vertrags festgelegte Verantwortlichkeit Deutschlands und seiner Verbündeten für den Krieg und die Schäden diente den siegreichen Entente-Staaten als juristische Begründung ihrer Reparationsforderungen. 

Für die Bevölkerungsmehrheit im Deutschen Reich hingegen war der Kampf gegen die "Kriegsschuldlüge" und die als "Verknechtung des deutschen Volks" angesehenen Reparationsverpflichtungen eine Frage nationaler Ehre. Von der extremen Rechten konnten sie daher ebenso wie die Dolchstoßlegende immer wieder als Instrumente zur Hetze gegen die verhasste Republik herangezogen werden.

Die Gesamthöhe der Reparationen wurde 1919 im Versailler Vertrag nicht bestimmt, sondern sollte von einer mit großen Vollmachten ausgestatteten Reparationskommission fixiert werden. Nach einer Reihe internationaler Konferenzen wurde dem Deutschen Reich erstmalig im Mai 1921 ein in London ausgehandelter definitiver Gesamtbetrag der Reparationen in Höhe von 132 Milliarden Mark übermittelt. Der Zahlungsplan war begleitet von dem auf sechs Tage befristeten Londoner Ultimatum, das bei Nichtannahme des Plans die sofortige Besetzung des Ruhrgebiets androhte. Konfrontiert mit der Unerbittlichkeit der alliierten Forderung gab es für die Regierung unter Reichskanzler Joseph Wirth zur Annahme des Zahlungsplans keine Alternative.

Wie sämtliche deutschen Regierungen in der Folgezeit bemühte sich auch das Kabinett von Wirth tatkräftig um eine Verringerung der Reparationslast, was von nationalistischen Kreisen hingegen kaum erkannt wurde. Mit der Annahme des Ultimatums begann die Phase der von ihnen erbittert bekämpften "Erfüllungspolitik". Ihr lag das Kalkül zugrunde, die für die deutsche Volkswirtschaft unzumutbaren Forderungen als nicht realisierbar bloßzustellen, indem man sie bis zum Äußersten zu erfüllen suchte. Für die extreme Rechte wurden die "alliierten Erfüllungsgehilfen" zu Symbolen der verhassten Demokratie und zu Todeskandidaten. Ihr auch durch die Medien ständig geschürter Hass auf die Republik entlud sich in Mordkampagnen u.a. gegen Matthias Erzberger und Walther Rathenau.

Stark belastend wirkten sich die Reparationen nicht nur auf das innenpolitische Klima aus. Für eine Versöhnung und eine friedliche Verständigung mit dem deutschen "Erbfeind" Frankreich stellten sie eine zu große Hypothek dar. Frankreich war stets treibende Kraft hoher Schadenersatzansprüche gewesen, um die deutsche Großmachtstellung aus Wirtschafts- und Sicherheitsinteressen dauerhaft eingeschränkt zu sehen. Ziel des französischen Ministerpräsidenten Raymond Poincaré war nicht zuletzt die vollständige Kontrolle des rheinisch-westfälischen Industriereviers. Unter dem Vorwand unvollständiger Reparationen und eines vorsätzlichen Bruchs der Londoner Zahlungsbestimmungen ordnete er im Januar 1923 die Ruhrbesetzung an. Die Reichsregierung reagierte mit der Politik des passiven Widerstands, die allerdings die galoppierende Inflation forcierte und Ende September 1923 von Reichskanzler Gustav Stresemann abgebrochen werde musste. Voraussetzung für die von Deutschland gewünschten konstruktiven Neuverhandlungen der Reparationen war anschließend die Währungsreform einen Monat später.

Die Revisionspolitik der Reichsregierung gegenüber den Reparationen war 1924 bei der Verabschiedung des Dawes-Plans erfolgreich, der Deutschland ökonomisch wie politisch neue Perspektiven jenseits blanker Konfrontation eröffnete. Ohne Bestimmung der Gesamthöhe oder einer zeitlichen Begrenzung wurden die Reparationen erstmals der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Reiches angepasst. Fünf Jahre später veränderten sich die Modalitäten der Reparationslast durch den Young-Plan wiederum zugunsten des Deutschen Reichs. Die bis 1988 abzutragende Gesamthöhe betrug 112 Milliarden Goldmark.

Für die Mehrzahl der Deutschen bedeuteten die Reparationsleistungen allerdings nach wie vor eine nationale Schmach. Dennoch gelang es einem aus NSDAP, DNVP und Stahlhelm bestehenden Ausschuss mit dem Volksentscheid gegen den Young-Plan nicht, das Ende der Reparationszahlungen per Plebiszit zu erzwingen. Erst die Weltwirtschaftskrise veranlasste die Alliierten 1932 in Lausanne, auf weitere Entschädigungsforderungen gegenüber dem Deutschen Reich zu verzichten.

Arnulf Scriba
2. September 2014

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