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Die Teilung Oberschlesiens

Den Bestimmungen von Artikel 88 des Versailler Vertrags entsprechend fand in der deutschen Provinz Oberschlesien, das nach dem Ersten Weltkrieg dem Völkerbund unterstellt war, am 20. März 1921 eine Volksabstimmung über die staatliche Zugehörigkeit des Gebiets statt. Die Abstimmung erbrachte ein für Deutschland günstiges Ergebnis: fast 60 Prozent der Bevölkerung votierten für den Verbleib beim Deutschen Reich und gegen den Anschluss an die Republik Polen. Polnische Freischärler begannen daraufhin am 3. Mai 1921 einen bewaffneten Aufstand, um den Anschluss an Polen gewaltsam duchzusetzen. 

Unterstützung erhielten sie dabei von französischen Besatzungstruppen. Großbritannien hingegen duldete die Bildung deutscher Kampfverbände. Zu diesem Zweck wurden aufgelöste Freikorps mobilisiert, die am 23. Mai 1921 mit der Erstürmung des Annabergs die stärkste Befestigung der Polen einnahmen.

Die Auseinandersetzung um Oberschlesien endete mit einer für Deutschland ungünstigen Teilung des Gebiets. Am 20. Oktober 1921 beschloss der Oberste Rat der Alliierten nach einer Empfehlung des Völkerbunds, das ostoberschlesische Industrierevier entgegen dem Wunsch der Bevölkerung an Polen zu übertragen. Beim Deutschen Reich verblieb der zwar flächenmäßig größere, jedoch rein agrarisch strukturierte Teil des Abstimmungsgebiets. Die Abtretung Ostoberschlesiens, die in Deutschland Empörung und eine Welle nationaler Leidenschaft in allen politischen Parteien hervorrief, wurde staatsrechtlich mit dem deutsch-polnischen Abkommen am 15. Mai 1922 vollzogen.

Arnulf Scriba
2. September 2014

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