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Der "Blutmai" 1929

Ende April 1929 weigerte sich der sozialdemokratische Berliner Polizeipräsident Karl Friedrich Zörgiebel (1878-1961), ein im Dezember 1928 zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit erlassenes Demonstrationsverbot aufzuheben. Auf das Verbot ihrer traditionellen Kundgebungen zum "Tag der Arbeit" am 1. Mai, der in der Weimarer Republik nie gesetzlicher Feiertag war, reagierte die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) mit einem Aufruf zu einer friedlichen Massendemonstration. Dem Aufruf folgend, versuchten am 1. Mai 1929 tausende Demonstranten von den Berliner Außenbezirken in das Stadtzentrum zu ziehen. 

13.000 Polizisten gingen gewaltsam gegen Demonstranten vor. An verschiedenen Stellen der Stadt wurden daraufhin Straßensperren errichtet. In Wedding und Neukölln, zwei traditionellen Arbeiterbezirken, wurde der Ausnahmezustand ausgerufen.

Die drei Tage anhaltenden Unruhen forderten mehr als 30 durch Polizeischüsse getötete, auch unbeteiligte Zivilisten sowie ungefähr 200 Verletzte. Mehr als 1.200 Personen wurden verhaftet. Aus Anlass des sogenannten Blutmais verbot die von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) geführte preußische Regierung den Roten Frontkämpferbund (RFB). Ihm wurde vorgeworfen, einen kommunistischen Aufstandsversuch unternommen zu haben. Auf Beschluss einer Konferenz der Landesinnenminister vom 10. Mai 1929 galt das Verbot schließlich reichsweit. Die KPD ihrerseits warf der SPD daraufhin Verrat an der Arbeiterbewegung vor und erklärte den Kampf gegen den sozialdemokratischen "Sozialfaschismus" zu einem Hauptziel ihrer zukünftigen Politik.

Arnulf Scriba
23. April 2019

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