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Die Ermordung Walter Rathenaus

Am Morgen des 24. Juni 1922 wurde der Außenminister Walther Rathenau in Berlin-Grunewald auf der Fahrt ins Auswärtige Amt von Angehörigen der rechtsextremen Organisation Consul (OC) ermordet. Auch nach der Ermordung von Karl Gareis und Matthias Erzberger sowie den Attentaten auf Maximilian Harden und Philipp Scheidemann hatten Teile der nationalistischen Presse mehr oder weniger unverblümt zum Mord an dem jüdischen Politiker aufgerufen. Rathenau, im Februar 1922 zum Außenminister des Deutschen Reiches ernannt, unterzeichnete wenig später den Vertrag von Rapallo mit Sowjetrussland und galt der völkischen Rechten als Inkarnation der verhassten "Judenrepublik". Trotz gezielter Hinweise der Polizei auf ein mögliches Attentat hatte Rathenau jede Form von Schutzmaßnahmen abgelehnt.

Mit dem an die DNVP und deren Führer Karl Helfferich gerichteten Satz "Der Feind steht rechts" machte Reichskanzler Joseph Wirth in seiner Trauerrede im Reichstag die hemmungslose Hetze der nationalistischen Presse unmittelbar verantwortlich für den Mord an Rathenau. In allen größeren Städten brachten Zehntausende ihre Empörung zum Ausdruck, in Berlin protestierten weit über 400.000 gegen das Attentat und demonstrierten für die Weimarer Republik.

Bereits einen Tag nach dem Mord erließ die Reichsregierung zwei Verordnungen zum Schutz der Republik. Im Juli wurden sie durch das Gesetz zum Schutz der Republik abgelöst, das zwar auch eine Handhabe zum Verbot extremistischer Organisationen bot, von der Justiz aber vor allem gegen die republikfeindliche Linke eingesetzt wurde.

Vera Hierholzer
6. Juni 2000

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