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    Boykottaktion vor dem Berliner Warenhaus Wertheim, 1. April 1933

> NS-Regime > Ausgrenzung und Verfolgung

Der "Geschäftsboykott" am 1. April 1933

"Deutsche! Wehrt Euch! Kauft nicht bei Juden!" - unter Parolen wie dieser begann am 1. April 1933 um 10 Uhr ein reichsweiter Boykott jüdischer Geschäfte, Ärzte und Rechtsanwälte. Organisiert wurde diese antisemitische Kampagne vom "Zentral-Komitee zur Abwehr der jüdischen Greuel- und Boykotthetze" unter dem fränkischen Gauleiter Julius Streicher. Schon seit Mitte der zwanziger Jahre hatte sich die antijüdische Boykottbewegung in Deutschland ausgeweitet. Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten gingen Angehörige der Parteigliederungen immer rabiater gegen Juden vor. Polizei und Justiz registrierten diese Ausschreitungen in der Regel tatenlos. Im Ausland wurde der staatlich geduldete und geförderte Antisemitismus mit Sorge beobachtet.

Vor allem in Nordamerika dachte man als Reaktion an einen Handelsboykott gegen Deutschland. Ende März 1933 brachte die von Joseph Goebbels instruierte Presse "Greuelnachrichten" des Auslands gegen das NS-Regime groß heraus und informierte über den bevorstehenden "Judenboykott", der vom 1. April bis zur "Kapitulation der Auslandspresse" andauern sollte.

Angehörige der Sturmabteilung (SA) und der Schutzstaffel (SS) hinderten Passanten unter Androhung von Gewalt und Repressalien am Betreten jüdischer Geschäfte. Der von den NS-Machthabern massiv geschürte Hass auf alles "Jüdische" ließ sich kaum noch steuern. So drückten zum Beispiel in Annaberg/Sachsen SS-Angehörige den Kunden jüdischer Geschäfte einen Stempel mit der Inschrift "Wir Verräter kauften bei Juden" ins Gesicht. Da der Boykott jedoch die von den Nationalsozialisten gewünschte Wirkung nicht erzielte, wiegelte Goebbels die zuvor aufgeputschte Stimmung ab und verkündete, die ausländischen "Greuelnachrichten" über das nationalsozialistische Deutschland seien nach Bekanntgabe des bevorstehenden "Judenboykotts" abgeflaut. Am Abend des 1. April wurde der Boykott "ausgesetzt" und drei Tage später für beendet erklärt. Scharfe Reaktionen aus dem Ausland bis hin zu Boykottdrohungen deutscher Waren ließen negative Konsequenzen für die Wirtschaft und das Ansehen des NS-Regimes befürchten. Zudem reagierte die deutsche Bevölkerung zumeist nur sehr reserviert auf den nationalsozialistischen Boykottaufruf. Besonders in katholischen Bevölkerungskreisen war es zu zahlreichen Gesten der Solidarität aus Mitleid und Betroffenheit gekommen. Allerdings zogen es viele Bürger für die Zukunft vor, ihre Waren in eigens ausgewiesenen "Deutschen Geschäften" zu kaufen.

Nach dem Boykott begannen die NS-Machthaber, die "Judenfrage" auf gesetzlichem Wege zu regeln: Mit dem "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. April 1933 konnten "nichtarische" Beamte in den Ruhestand versetzt werden. Hiervon ausgenommen waren nach einer Intervention von Reichspräsident Paul von Hindenburg zunächst jüdische Kriegsteilnehmer sowie die Hinterbliebenen von jüdischen Gefallenen des Ersten Weltkriegs. Im Mai wurde ein "Ariernachweis" auch von Arbeitern und Angestellten des öffentlichen Dienstes gefordert. "Nichtarisch" war nach dem Gesetz vom 7. April 1933, wer von einem Eltern- oder Großelternteil jüdischen Glaubens abstammte.

Burkhard Asmuss
23. Juni 2015

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