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    Drehscheibe mit Europa-Karte zur Illustration der Stärke der Armeen der Nachbarstaaten Deutschlands, um 1934

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Das deutsch-britische Flottenabkommen

Der britische Außenminister Samuel Hoare (1890-1959) und der deutsche Sonderbeauftragte für Abrüstungsfragen Joachim von Ribbentrop unterzeichneten am 18. Juni 1935 in London ein Flottenabkommen. Das Stärkeverhältnis der deutschen und britischen Seestreitkräfte wurde mit insgesamt 35 zu 100 festgelegt. Innerhalb dieses Rahmens war bei U-Booten eine Parität möglich. Die Stärke der deutschen Flotte musste sich am Umfang der britischen Flotte orientieren.

Das Abkommen war ein Bruch des Versailler Vertrags, doch Großbritannien wollte ein Wettrüsten wie vor dem Ersten Weltkrieg verhindern und akzeptierte eine Revision des Vertrags von Versailles trotz der französischen Proteste. Dass mit dem bilateralen Vertrag Deutschland erstmals seit Ende des Ersten Weltkriegs in ein Rüstungsabkommen eingebunden war, wertete Großbritannien als großen Erfolg seiner "Appeasement"-Politik. Es hoffte auf weitere Rüstungsabkommen mit dem Deutschen Reich, das ein Luftwaffenabkommen Ende 1935 jedoch ablehnte; auch die weitere Aufrüstung der deutschen Seestreitkräfte wurde durch das deutsch-britische Flottenabkommen nicht dauerhaft gestoppt.

Hitler sah das Flottenabkommen als ersten Schritt zu einem umfassenden Bündnis mit Großbritannien, da er glaubte, das Vereinigte Königreich werde seine expansionistische Außenpolitik akzeptieren und gemeinsam mit Deutschland Krieg gegen die Sowjetunion führen. Als dies immer unwahrscheinlicher wurde und Großbritannien eine Garantieerklärung für das von Deutschland bedrohte Polen abgab, kündigte Hitler das Flottenabkommen gleichzeitig mit dem deutsch-polnischen Nichtangriffspakt am 28. April 1939.

Claudia Prinz
14. September 2014

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