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Konferenz von Lausanne

Durch den Zusammenbruch deutscher Banken im Juli 1931 und dem massiven Abzug der Auslandsanleihen erhielten die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise im Deutschen Reich eine neue Dimension. Die finanziellen Belastungen der im Young-Plan festgelegten Reparationen überstiegen die Leistungsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft nunmehr erheblich. Reichskanzler Heinrich Brüning entschloss sich in dieser Phase zu einer Revisionspolitik gegenüber dem Young-Plan, da er in dieser Situation eine Gefährdung seiner Spar- und Deflationspolitik erkannte.

Ziel der Politik Brünings war die endgültige Streichung der Reparationslasten. Die auf Grundlage der Notverordnung vom 8. Dezember 1931 erlassenen Preissenkungsbestimmungen bei gleichzeitiger Umsatzsteuererhöhung sollten zu einer bewussten Verschärfung der Krise führen. Die sich dadurch verschlimmernde wirtschaftliche Depression wurde als Argument deutscher Zahlungsunfähigkeit angeführt. Auf der am 16. Juni 1932 beginnenden Konferenz von Lausanne signalisierten Frankreich, Großbritannien und die USA ihre Bereitschaft zu einer Neuregelung der Reparationen, um sie den veränderten Wirtschaftsverhältnissen anzupassen.

Die Konferenz führte schließlich zur Aufhebung des Young-Plans und zum Abschluss der deutschen Reparationsverpflichtungen. Franz von Papen, nach dem Sturz des Präsidialkabinetts von Brüning neuer Reichskanzler, verpflichtete sich am 9. Juli 1932 in dem Abkommen von Lausanne lediglich zu einer Abschlusszahlung von 3 Milliarden Reichsmark, die tatsächlich nie geleistet wurde.

Arnulf Scriba
September 2014

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