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Allgemeiner Deutscher Gewerkschaftsbund

Auf dem ersten Kongress der sozialdemokratisch orientierten Freien Gewerkschaften nach dem Ersten Weltkrieg im Juli 1919 vereinigten sich 52 Arbeitnehmerorganisationen zum Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund (ADGB). Mit diesem größten Dachverband deutscher Gewerkschaften durch Kooperationsverträge verbunden waren der Allgemeine freie Angestelltenbund (AfA) und der Allgemeine Deutsche Beamtenbund (ADB). 1920 überschritt der ADGB die Mitgliedergrenze von acht Millionen. Gegenüber 1913 hatten die Freien Gewerkschaften ihren Mitgliederbestand mehr als verdreifacht.

Konsequent trat der ADGB für die parlamentarische Demokratie der Weimarer Republik ein. Als einflussreiche Massenorganisation rief er unter dem Vorsitz von Carl Legien im März 1920 zu einem Generalstreik gegen den rechtsgerichteten Lüttwitz-Kapp-Putsch auf. Formell betonte der ADGB seine Neutralität gegenüber den politischen Parteien. Nach dem Zusammenschluss von SPD und USPD 1922 unterstützte der Gewerkschaftsbund jedoch auch durch materielle und finanzielle Wahlkampfhilfe offen die Sozialdemokraten. Einmütig kämpften SPD und ADGB für die Einführung der Arbeitslosenversicherung und den gesetzlich geregelten Achtstundentag, der durch die Arbeitszeitverordnung von 1923 massiv durchlöchert worden war.

Vom politischen Kurs der SPD wich der aufgrund der Weltwirtschaftskrise auf 3,5 Millionen Mitglieder dezimierte ADGB 1932 ab, als sich sein Vorsitzender Theodor Leipart (1867-1947) in einer "nationalen" Rede offen vom Parteienstaat distanzierte. Zwar war der ADGB Mitinitiator des gegen die NSDAP gerichteten republikanischen Kampfverbands Eiserne Front. In Erwartung eines neuen Programms zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der Erfüllung sozialer gewerkschaftlicher Forderungen erklärte sich die ADGB-Führung jedoch unmittelbar nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten für politisch neutral. Durch ihr Bekenntnis zur "positiven Mitarbeit" im NS-Regime und ihren Verzicht auf politische Tätigkeit hoffte sie, die Organisation vor einem Verbot bewahren zu können. Der für den ADGB erwartungsvolle Anpassungskurs endete mit der Zerschlagung der Gewerkschaften am 2. Mai 1933.

Arnulf Scriba
14. September 2014

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