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Die Währungsreform 1923

Mit der Errichtung einer Deutschen Rentenbank leitete die Reichsregierung Mitte Oktober 1923 die Rückkehr zu einer stabilen Währung ein. Da das Deutsche Reich zur Deckung des Grundkapitals der Rentenbank nicht über genügend Goldvorräte verfügte, wurden der Grundbesitz von Landwirtschaft, Industrie und Gewerbe mit einer Hypothek von 3,2 Milliarden Rentenmark belastet.

Die Rentenbank begann am 15. November 1923 die Rentenmark als neues Zahlungsmittel herauszugeben. Der Wechselkurs einer Rentenmark war mit einer Billion Papiermark festgelegt worden, ein US-Dollar entsprach 4,20 Rentenmark. Reichsfinanzminister Hans Luther und Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht gelang es in den folgenden Monaten, den Kurs der neuen Währung durch Einschränkung des Geldumlaufs und drastischen Sparmaßnahmen im Haushalt stabil zu halten. Durch die Normalisierung des Wirtschaftslebens und die Beruhigung der innenpolitischen Situation wurde vom "Wunder der Rentenmark" gesprochen.

Die Rentenmark war jedoch nur als Übergangslösung zur Überwindung der Inflation eingeführt worden. Am 30. August 1924 wurde sie im Rahmen des Dawes-Plans von der Reichsmark abgelöst, die durch Gold und wertbeständige Devisen gedeckt war und die deutsche Währungsstabilität garantieren sollte.

Arnulf Scriba
6. August 2015

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