Unmittelbar nach der Landung der Alliierten in der Normandie
am 6. Juni 1944 erhielt die in Südwestfrankreich stationierte
2. SS-Panzer-Division "Das Reich" unter General Heinz
Lammerding (1905-1971) den Marschbefehl zur Invasionsfront nach
Norden. Auf ihrem Weg dorthin verübte sie als Vergeltung
für den wachsenden französischen Widerstand gegen die
deutschen Besatzer massive Kriegsverbrechen an der Bevölkerung.
So erhängten am 9. Juni 1944 Mitglieder der 2. SS-Panzer-Division
99 Geiseln in Tulle.
Gegen Mittag des darauffolgenden Tags erschienen
120 Angehörige der 3. Kompanie des 1. Bataillons des 4. Regiments
dieser Division im 30 Kilometer nordwestlich von Limoges gelegenen
Oradour-sur-Glane.
Auf Befehl von SS-Obersturmbannführer August Dieckmann (1912-1944)
wurden die Dorfbewohner zunächst auf dem Marktplatz zusammengetrieben.
Während die Männer, in fünf Gruppen aufgeteilt, in
Scheunen erschossen wurden, sperrten die SS-Soldaten Frauen und
Kinder in die Dorfkirche ein und versuchten, diese zu ersticken. Anschließend steckten die SS-Soldaten die Kirche in Brand. Außerhalb des Gebäudes postierte Einheiten
erschossen die Frauen und Kinder, die versuchten, dem Feuer zu
entkommen. Danach betraten die Soldaten das Kirchengebäude,
um diejenigen, die das Inferno überlebt hatten, zu erschießen. Nach dem Verbrechen zogen die SS-Soldaten weiter durch das Dorf und plünderten die Wohnhäuser der Dorfbewohner. Anschließend brannten sie das Dorf nieder.
Insgesamt kamen bei dem Massaker 642 Dorfbewohner ums Leben, unter
ihnen 245 Frauen und 207 Kinder. Nur wenige Einwohner konnten
entkommen. Obwohl die SS am 11. Juni 1944 zur Beseitung der Spuren
ihres Verbrechens die Opfer verscharrte, wurde das Ausmaß
des Massakers bald bekannt. Als Symbol deutscher Kriegsverbrechen
im besetzten Frankreich trug Oradour dazu bei, den Widerstand
gegen deutsche Besatzer und französische Kollaborateure zu
verstärken.
Bis heute konnten der Grund für die Wahl des Orts Oradour-sur-Glane und der Anlass für das Massaker nicht vollständig geklärt werden. Eine Hypothese besagt, SS-Generalstabsoffizier Lammerding habe eine "Säuberungsaktion" vorgeschlagen, um gegen die SS verübte Angriffe zu vergelten und um sich gegen den allzu starken Widerstand in der Region Limoges zu behaupten.
Offiziell wurde die Ermordung der Zivilbevölkerung Oradours
vom NS-Regime als "Vergeltungsmaßnahme"
hingestellt, da die von Toulouse an die Invasionsfront marschierende
2. SS-Panzer-Division durch Angriffe von Résistancekämpfern
schwere Verluste erlitten habe.
Erst in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg konnte in
Frankreich eine gerichtliche Verfolgung der an dem Massaker Beteiligten
eingeleitet werden. Am 13. Februar 1953 verurteilte ein Militärtribunal
in Bordeaux
21 von 65 überlebenden SS-Soldaten zum Tode oder mehreren Jahren Gefägnishaft. Unter den Verurteilten befanden sich auch 14 Elsässer. Nachdem sich deren Verurteilung im Elsass zum Eklat ausweitete, wurden diese vom französischen Staat amnestiert.
Nach Artikel 16 Absatz 2 des Grundgesetzes, der eine Verurteilung deutscher Staatsangehöriger durch ausländische Gerichte verbot, verloren auch die Urteile gegen die deutschen Angeklagten ihre Gütigkeit.
In der Bundesrepublik kam es nicht zu weiteren Prozessen, da der als hauptverantwortlich geltende Adolph Dieckmann noch vor Kriegsende verstorben war und weitere verantwortliche Kommandeure im Ausland untertauchen konnten. Lediglich Heinz Barth (1920-2007), der in der DDR lebte und seine wahre Identität nie verheimlicht hatte, wurde in einem Prozess 1983 wegen seiner Verbrechen in Oradour angeklagt. Er war als einer der leitenden Offiziere an dem Massaker beteiligt und wurde wegen Befehlsausführung, Befehlserteilung und eigenhändiger Erschießung zu lebenslanger Haft verurteilt. Aufgrund seiner angegriffenen Gesundheit wurde er 1997 freigelassen.
Die Ruinen Oradours sind als nationale Mahn- und Gedenkstätte
erhalten, der Ort selber wurde in unmittelbarer Nähe wieder
aufgebaut.
(mkg/ah)