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    Passanten lesen das Extra-Blatt der BZ mit der Schlagzeile "Allgemeine Wehrpflicht für Deutschland", 1935

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Die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht 1935

Durch die Kriegspläne Adolf Hitlers wurde die Wiederaufrüstung Deutschlands zu einem der zentralen Inhalte nationalsozialistischer Politik. Die Wiederbewaffnung hatte bereits während der Weimarer Republik heimlich begonnen und wurde seit der Machtübernahme der NSDAP am 30. Januar 1933, insbesondere seit dem Austritt aus dem Völkerbund im Oktober 1933, forciert. Am 9. März 1935 verkündete der Reichsminister für Luftfahrt, Hermann Göring, die Existenz einer durch den Versailler Vertrag verbotenen deutschen Luftwaffe. Als massive Proteste aus dem Ausland ausblieben, führte das Deutsche Reich am 16. März 1935 die ebenfalls im Versailler Vertrag untersagte allgemeine Wehrpflicht wieder ein.

Geplant war dieser Schritt bereits seit 1933. Mit dem "Gesetz über den Aufbau der Wehrmacht" wurde die Reichswehr in Wehrmacht umbenannt. Die Dauer des Wehrdiensts wurde zunächst auf ein Jahr festgesetzt und im August 1936 auf zwei Jahre verlängert. Die ersten Wehrpflichtigen stellte der Jahrgang 1914. Das deutsche Friedensheer sollte aus 36 Divisionen mit insgesamt 580.000 Soldaten bestehen und bis 1939 kriegsfähig sein.

Die Westmächte protestierten gegen die Wiederaufrüstung und Hitlers öffentliche Erklärung, die Rüstungsbestimmungen des Versailler Vertrags künftig nicht mehr einhalten zu wollen. Sanktionen der Großmächte blieben jedoch auch deswegen aus, weil Deutschland seine Wiederaufrüstung als gegen die kommunistische Sowjetunion gerichtet deklarierte. Großbritannien, Frankreich und Italien fanden sich am 14. April 1935 in der Stresa-Front zusammen und verpflichteten sich, allen weiteren Vertragsbrüchen Deutschlands gemeinsam entgegenzutreten. Frankreich reagierte auf die zunehmende Bedrohung durch den östlichen Nachbarn zudem am 2. Mai 1935 mit einem Beistandsabkommen mit der Sowjetunion. Zwei Wochen später schlossen die Sowjetunion und die Tschechoslowakei ein ähnliches Abkommen. Großbritannien hingegen hoffte, die deutsche Wiederaufrüstung durch Verträge begrenzen zu können, und schloss am 18. Juni 1935 das deutsch-britische Flottenabkommen, obwohl es die Stresa-Front damit aufbrach.

Claudia Prinz
9. Oktober 2015

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