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    Galeazzo Ciano Conte di Cortelazzo und Joachim Ribbentrop unterschreiben das Protokoll über den ersten Wiener Schiedsspruch, 2. November 1938

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Die Wiener Schiedssprüche von 1938 und 1940

Das Ende des Ersten Weltkriegs brachte mit der Auflösung des Vielvölkerstaats Österreich-Ungarn eine völlige Neuordnung Mittel- und Osteuropas mit sich. Der nun selbstständige Staat Ungarn musste 1920 im Vertrag von Trianon große Gebietsverluste zugunsten seiner Nachbarn Rumänien und der neu gegründeten Tschechoslowakei hinnehmen. Die Revision dieser Gebietsabtretungen war das erklärte Ziel ungarischer Außenpolitik in der Zwischenkriegszeit. Mit einer Zusatzerklärung zum Münchner Abkommen vom 30. September 1938 kam Ungarn mit Hilfe von Adolf Hitler der angestrebten Revision einen großen Schritt näher.

Das NS-Regime verfolgte in Ost- und Südosteuropa strategische und wirtschaftliche Interessen. In Rumänien und Ungarn sah es Verbündete für die geplante Eroberung von "Lebensraum im Osten". Besonders wichtig war Deutschland die Kontrolle der rumänischen Ölquellen. Diese waren für die deutsche Kriegsplanung von fundamentaler Bedeutung und sollten schnelle Vorstöße motorisierter Wehrmachtseinheiten gewährleisten. Zudem sollte Rumänien mit Getreidelieferungen an das Deutsche Reich dessen Lebensmittelversorgung sicherstellen. Für die Durchsetzung seiner Interessen in Südosteuropa war dem Deutschen Reich an einer Schlichtung der tschechoslowakisch-ungarischen sowie der rumänisch-ungarischen Territorialauseinandersetzungen gelegen. Deshalb appellierten Großbritannien, Frankreich und Italien auf Betreiben Deutschlands während des Münchner Abkommens an die Tschechoslowakei, den seit 1920 bestehenden Grenzstreit mit Ungarn innerhalb von drei Monaten durch Verhandlungen zu lösen.

Mitte Oktober 1938 verhandelte die Tschechoslowakei ergebnislos mit Ungarn, das auf die Rückgabe der durch Angehörige der ungarischen Volksgruppe dicht besiedelten und wirtschaftlich wichtigen Grenzgebiete bestand. Die tschechoslowakische Seite wollte die Zugeständnisse dagegen so klein wie möglich halten. Aufgrund der gescheiterten Verhandlungen verlangte Ungarn am 24. Oktober offiziell einen Schiedsspruch durch das Deutsche Reich, das schon seit geraumer Zeit die ungarischen Interessen unterstützte. Das Münchner Abkommen und die Zerschlagung der "Rest-Tschechei" ermöglichte es Hitler, über die territoriale Struktur in Mittel- und Osteuropa in seinem Sinne zu entscheiden.

Am 2. November 1938 trafen sich in Wien Vertreter der beiden betroffenen Länder mit den Außenministern der verbündeten Staaten Deutschland und Italien, Joachim von Ribbentrop und Galeazzo Ciano Conte di Cortelazzo, zur Unterzeichnung des Schiedsspruchs. Die gefällte Entscheidung entsprach ganz den ungarischen Vorstellungen: Landwirtschaftlich und industriell bedeutende Gebiete der südlichen Slowakei mit einer Fläche von etwa 12.000 Quadratkilometern und knapp über einer Million Einwohnern - davon rund 600.000 Ungarn - wurden dem ungarischen Staat zugesprochen.

Weitaus schwieriger als der slowakisch-ungarische Konflikt gestaltete sich die Situation zwischen Ungarn und Rumänien. Nach dem Ersten Weltkrieg hatte Rumänien das gesamte Siebenbürgen von Ungarn sowie Bessarabien von der Sowjetunion erhalten. Im Sommer 1940 spitzte sich der Konflikt um die Revisionsansprüche Ungarns und der Sowjetunion zu, der den Donauraum zu destabilisieren und die für das Deutsche Reich wichtige Ölzufuhr aus Rumänien zu unterbrechen drohte. Aufgrund weiterer Expansionsbestrebungen nach Beginn des Zweiten Weltkriegs besetzte die Sowjetunion Ende Juni 1940 Bessarabien und Teile der Bukowina, was Rumänien hilflos hinnahm.

Gespräche zwischen Ungarn und Rumänien bezüglich Siebenbürgens wurden vom 16. bis 23. August im rumänischen Turnu Severin abgehalten. Die ungarische Delegation forderte die Rückgabe von rund 70.000 Quadratkilometern. Dabei sollte das in der Mitte Rumäniens gelegene und vorwiegend von einer ungarisch sprechenden Bevölkerung bewohnte Széklerland durch einen Korridor mit Ungarn verbunden werden. Rumänien hingegen schlug lediglich einen Bevölkerungsaustausch und minimale Gebietsabtretungen in der Grenzregion vor, die weit hinter der ungarischen Forderung zurücklagen. Das Széklerland sollte weiterhin rumänisch bleiben. Ungarn erklärte daraufhin die Verhandlungen für gescheitert und drohte Rumänien mit einem Krieg. Das militärisch schwache Rumänien wandte sich an das Deutsche Reich mit der Bitte um Konfliktschlichtung. Hitler fällte einen Schiedsspruch, der in Wien am 30. August 1940 von den Außenministern Deutschlands, Italiens, Ungarns und Rumäniens unterzeichnet wurde. Er sah die Verpflichtung Rumäniens vor, das nördliche Siebenbürgen und das Széklerland an Ungarn abzutreten. Damit verlor Rumänien ein Gebiet von 43.500 Quadratkilometern mit 2,5 Millionen Einwohner - darunter über eine Million Rumänen - an den ungarischen Nachbarn.

Für das verbliebene rumänische Staatsgebiet gaben Deutschland und Italien wunschgemäß eine Bestandsgarantie ab. Damit warnten sie die Sowjetunion vor weiteren territorialen Ansprüchen gegenüber Rumänien, das sich den Achsenmächten weiter annäherte und Deutschland schließlich beim 1941 beginnenden Krieg gegen die Sowjetunion unterstützte.

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurden die Wiener Schiedssprüche revidiert.

Sven Panthöfer, Arnulf Scriba
23. Oktober 2015

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