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    Die SPD. verboten

> NS-Regime > Etablierung der NS-Herrschaft

Die Errichtung des Einparteienstaates 1933

Erklärtes Ziel der Nationalsozialisten vor und während der Etablierung der NS-Herrschaft war die Beseitigung des verhassten Mehrparteiensystems, das sie für das "demokratische Chaos" der Weimarer Republik verantwortlich machten. Ihrer Ansicht nach waren die Parteien und die von ihnen verbreitete politische Meinungsvielfalt ein Haupthindernis für die von den Nationalsozialisten angestrebte Volksgemeinschaft. Dem nationalsozialistischen Terror in den Monaten nach dem 30. Januar 1933 waren zunächst vor allem Angehörige der KPD und der SPD ausgesetzt. Zeitungsverbote, Besetzung von Parteihäusern, Repressalien sowie Verfolgung und Ermordung von Funktionären durch die Nationalsozialisten schürten aber auch in den anderen Parteien zunehmend eine Stimmung nackter Angst.

 

Bröckelten die Mitgliederbestände sämtlicher Parteien bereits unmittelbar nach der nationalsozialistischen Machtübernahme, so setzten nach der Reichstagswahl vom 5. März 1933 wahre Austrittswellen ein. Politischer Opportunismus oder die vermeintlich notwendige Sicherung der familiären und beruflichen Existenz trieben Hunderttausende "Märzgefallener" in die "Partei der Sieger". Die Führung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) sah sich daher gezwungen, am 1. Mai 1933 eine Aufnahmesperre in Kraft zu setzen.

Mit der Annahme des Ermächtigungsgesetzes am 23. März 1933 und der Entmachtung des Parlaments verloren die Parteien ihre Funktion als politische Entscheidungsträger. Der Ausschaltung der KPD und der Zerschlagung der Gewerkschaften Anfang Mai folgte am 22. Juni 1933 das Verbot der SPD. Nachdem die Parteileitung von ihrem Prager Exil aus zum Sturz von Adolf Hitler aufgerufen hatte, erklärte Innenminister Wilhelm Frick die SPD zur "volks- und staatsfeindlichen Organisation".

Mit dem Verbot der SPD war die letzte tragende Säule der Demokratie in Deutschland zerschlagen. Die Deutsche Staatspartei, Nachfolgerin der linksliberalen DDP, und die DVP waren bereits gegen Ende der Weimarer Republik politisch nahezu bedeutungslos geworden. Sie kamen einem zu erwartenden Verbot zuvor und lösten sich Ende Juni 1933 selbst auf. DNVP, Zentrum und Bayerische Volkspartei (BVP) taten es ihnen wenig später gleich.

Nach einem halben Jahr hatten die Nationalsozialisten ihr Ziel auf scheinbar legalem Weg erreicht. In Deutschland gab es nur noch eine Partei: die NSDAP. Mit dem "Gesetz gegen die Neubildung von Parteien" vom 14. Juli 1933 wurde der nationalsozialistische Einparteienstaat endgültig manifestiert.

Arnulf Scriba
22. Juni 2015

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