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    Joseph Goebbels auf dem Gautag der Berliner NSDAP, 1935

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Die NS-Gaue

Nach ihrer Neugründung 1925 forcierte die NSDAP eine Ausdehnung über Bayern hinaus. Die Parteisatzung vom 22. Mai 1926 legte hinsichtlich der deshalb notwendig gewordenen Organisation der Verwaltungsgebiete die Unterteilung des Deutschen Reichs in Gaue fest. Die Gaugliederung war keine Neuerfindung der Nationalsozialisten, sondern seit dem 19. Jahrhundert bei Turn- und Sportverbänden - besonders aus dem nationalen Lager - durchaus geläufig. Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933 dienten die Gaue nicht mehr nur als parteiliche Organisationsform, sondern zunehmend als staatliche Struktur anstelle der Länder im Deutschen Reich.

 

Nach häufigen Umstrukturierungen entstanden letztlich 42 Gaue. Der 43. Gau war die Auslandsorganisation der NSDAP. Ein Gau war unterteilt in Kreise, diese in Ortsgruppen, in denen Zellen und darin Blöcke die Parteimitglieder von der untersten Ebene an sich banden. Adolf Hitler selbst ernannte und entließ die Gauleiter, die ihm gemäß dem Führerprinzip direkt verantwortlich waren. Die Gauleiter besaßen innerhalb ihres Gaus große Freiheiten, und zu Einmischungen "von oben" kam es selten. Zumeist hatten sie zusätzlich zu ihrer Parteifunktion auch ein staatliches Amt wie Oberpräsident der Provinz inne. Auf unterer Ebene waren Kreisleiter häufig auch Bürgermeister, wodurch die bewusst herbeigeführte Verschmelzung von Partei und Staat forciert wurde.

Nach dem "Anschluss" Österreichs an das Deutsche Reich sowie der Besetzung des Sudetengebietes 1938 wurden auch diese Gebiete in Reichsgaue eingeteilt. Sie waren sowohl staatliche Verwaltungsbezirke, an deren Spitze ein Reichsstatthalter regierte, als auch NSDAP-Gaue. Die Reichsstatthalter waren dort zugleich Gauleiter. Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs nahmen die Aufgabenbereiche der Gauleiter zu. Wer gleichzeitig ein staatliches Amt bekleidete, wurde zu Reichsverteidigungskommissaren (RVK) ernannt, 1942 auch alle anderen. In dieser Funktion hatten sie umfassende Vollmachten, waren zuständig für Propaganda, Überwachung und sonstige Aktivitäten im Gau. Am 25. September 1944 wurden sie mit der Aufstellung des Volkssturms als letztes Aufgebot beauftragt. In Zusammenarbeit mit der Wehrmacht waren sie für die Befestigung und Verteidigung des ihnen unterstellten Gebiets zuständig.

Die Gaue des Deutschen Reiches (in den Grenzen von 1937 und ihre Hauptstädte 1943):
Schleswig-Holstein (Kiel)
Hamburg
Osthannover (Lüneburg)
Südhannover-Braunschweig (Hannover)
Weser-Ems (Oldenburg)
Mecklenburg (Schwerin)
Mark Brandenburg (Berlin)
Berlin
Magdeburg Anhalt (Dessau)
Halle-Merseburg (Halle)
Sachsen (Dresden)
Thüringen (Weimar)
Pommern (Stettin)
Ostpreußen (Königsberg)
Niederschlesien (Breslau)
Oberschlesien (Kattowitz)
Essen
Düsseldorf
Westfalen-Nord (Münster)
Westfalen-Süd (Bochum)
Köln-Aachen (Köln)
Kurhessen (Kassel)
Hessen-Nassau (Frankfurt)
Moselland (Koblenz)
Westmark (Saarbrücken)
Mainfranken (Würzburg)
Franken (Nürnberg)
Württemberg-Hohenzollern (Stuttgart)
Baden (Karlruhe)
Schwaben (Augsburg)
Bayreuth
München-Oberbayern (München)

Reichsgaue nach dem "Anschluss" Österreichs 1938:
Salzburg
Oberdonau (Linz)
Niederdonau (Krems)
Wien
Steiermark (Graz)
Kärnten (Klagenfurt)
Tirol (Innsbruck)

Reichsgau nach dem Münchner Abommen 1938:
Sudetenland (Reichenberg)

Reichsgaue der annektierten polnischen Gebiete 1939:
Danzig-Westpreußen (Danzig)
Wartheland (Posen)
Auslandsorganisation der NSDAP

 

Julia Kerfin
15. Juli 2015

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