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    Ausweis der Reichskulturkammer, Reichskammer der bildenden Künste, 1937

> NS-Regime > Kunst und Kultur

Die Reichskulturkammer

Als Joseph Goebbels im März 1933 das neu geschaffene Ministerium für Propaganda und Volksaufklärung übernahm, ließ er keinen Zweifel aufkommen, dass Intellektuelle und Künstler im NS-Staat ausschließlich repräsentative Funktionen zu erfüllen hätten. Es sollte von nun an keine Disharmonie mehr geben zwischen den kulturellen Äußerungsformen und der ideologischen Propaganda des Staates. Deshalb musste das gesamte intellektuelle und künstlerische Leben einer zentralen Steuerung unterworfen werden. Um die Gleichschaltung der Kultur durchführen zu können, wurde am 22. September 1933 durch Gesetz die Reichskulturkammer als Körperschaft öffentlichen Rechts gegründet. Den Vorsitz der neuen Einrichtung übernahm Goebbels selbst als Präsident der Reichskulturkammer. Als Vizepräsident wurde in den Folgejahren jeweils ein Staatssekretär des Propagandaministeriums eingesetzt.

Die Kammer war als Dachorganisation für sieben Einzelabteilungen (Reichsfilm-, Reichsmusik-, Reichstheater-, Reichspresse-, Reichsschrifttumskammer, Reichskammer der bildenden Künste und Reichsrundfunkkammer) zuständig. Ihnen wurden die bis dahin existierenden Berufsverbände untergliedert, und sie erfassten mit ihren insgesamt 250.000 Mitgliedern das gesamte kulturelle Leben. Vom 12. Februar 1934 an wurde die Reichskulturkammer zum korporativen Mitglied der Deutschen Arbeitsfront (DAF), als ihr amtliches Mitteilungsblatt fungierte ab Juni 1934 das Zentralorgan der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), der "Völkische Beobachter".

Um "die deutsche Kultur in Verantwortung für Volk und Reich zu fördern, die wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten der Kulturberufe zu regeln und zwischen allen Bestrebungen der ihr zugehörenden Gruppen einen Ausgleich zu bewirken", wie es in der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichskulturkammergesetz hieß, bestand ihre Hauptaufgabe in der staatlichen Organisation und Überwachung der Kultur. Vor allem aber erzwang die Kulturkammer den Ausschluss solcher Personen, die für die Kultur im Sinne des NS-Regimes als hinderlich oder nicht geeignet erschienen. Alle Kulturschaffenden und jene, die in verwandten Berufen beispielsweise als Kunsthandwerker, Raumausstatter, Kunsthändler, Restaurator tätig sein wollten, mussten einer der Einzelkammern angehören, um weiterhin arbeiten zu dürfen. Eine Nichtaufnahme oder Ausschluss bedeutete faktisch ein Berufs- und Veröffentlichungsverbot, und dies galt von Beginn an ausdrücklich für alle Personen ohne ausreichenden Ariernachweis. Aber auch andere nicht regimekonforme Künstler wie die sogenannten "Kulturbolschewisten", deren Werke als zu modern oder als "Entartete Kunst" gebrandmarkt wurden, zählten zu den Opfern der Personalpolitik der Reichskulturkammer. Viele von ihnen flüchteten in der Folgezeit ins Exil oder begaben sich in die "innere Emigration".

Neben der Erteilung der Arbeitserlaubnis für Künstler machte es sich die Reichskulturkammer zur Aufgabe, die Arbeitsbedingungen in den ihr unterstellten Gewerbe- und Industriezweigen festzulegen, über Eröffnung und Schließung von Unternehmen zu entscheiden und inhaltliche Richtlinien für die Gestaltung künstlerischer Werke vorzugeben. Zunächst bestand noch für einzelne Künstler die Möglichkeit, sich den beeinflussenden Maßnahmen weitgehend zu entziehen, sofern sie ihr kulturelles Wirken abseits der großen Institutionen, Hochschulen und Museen fortführten. Der Großteil der verfemten Künstler jedoch wurde zur Aufgabe seines künstlerischen Schaffens und in die Emigration getrieben.

Die Einzelkammern waren einer strikten bürokratischen Ordnung unterworfen. So war zum Beispiel die Reichsmusikkammer - nach Mitgliederzahl die größte der sieben Kammern - entsprechend für Länder und Gaue hierarchisch organisiert: Die Leitung hatte der Präsidialrat mit der Geschäftsführung - zumeist Staats- und Parteifunktionäre - inne, dem fünf Zentralämter für Koordinationsaufgaben unterstanden. Diese waren für die Musikschaffenden zuständig, denen in sieben Abteilungen die Komponisten, die Musiker, die Musikhochschulen und -lehranstalten, das "Amt für Konzertwesen", das "Amt für Chorwesen und Volksmusik", die Musikverleger, der Reichsverband der Musikalienhändler und andere Arbeitsgemeinschaften zugeordnet waren. Als Präsident der Musikkammer konnte in den ersten Jahren der berühmte Komponist Richard Strauss verpflichtet werden, der 1935 - im Rahmen einer organisatorischen und personellen Neuordnung der gesamten Reichskulturkammer 1935/36 - in seinem Amt von dem Dirigenten Peter Raabe (1872-1945) abgelöst wurde. Den Zielen der Reichskulturkammer insgesamt entsprechend, sah es Goebbels als die wichtigste Aufgabe der Reichsmusikkammer an, die deutsche Musik von jüdischen und ausländischen Einflüssen zu reinigen und die sogenannte "Entartete Musik" aus der Öffentlichkeit zu verbannen.

Christina Hoor
18. August 2015

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