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    Plakat zum antisemitischen Hetzfilm "Jud Süß", 1940

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Filmpolitik

Der Film spielte als Mittel der Propaganda im NS-Regime eine entscheidende Rolle. Bereits in der Weimarer Republik erkannte der spätere Reichspropagandaminister Joseph Goebbels die Bedeutung des Films als eines "der modernsten Massenbeeinflussungsmittel". Um die propagandistische Wirkung des Films voll einsetzen zu können, war es für die Nationalsozialisten nach ihrer Machtübernahme notwendig, den gesamten Filmbetrieb unter ihre Kontrolle zu bekommen und alle Formen der Kritik auszuschalten. Dazu richtete Goebbels im September 1933 die Reichskulturkammer, der er selbst als Präsident voranstand, innerhalb des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda ein.

Eine Unterabteilung der Reichskulturkammer war die Reichsfilmkammer. Jeder Filmschaffende, vom Regisseur bis zum Beleuchter, konnte von nun ab seinen Beruf nur mehr ausüben, wenn er Mitglied in dieser Institution war. Die Mitgliedspflicht gab die Möglichkeit zu einem Berufsverbot für alle Filmschaffenden, die nicht die "erforderliche Zuverlässigkeit" in rassenideologischer und politisch-weltanschaulicher Hinsicht besaßen. Eine starke Emigrationswelle von jüdischen und kommunistischen Schauspielern, Regisseuren und Produzenten war die Folge, die zu einem großen künstlerischen Verlust im Deutschen Reich führte. Insgesamt verließen 1.500 Filmschaffende Deutschland, unter ihnen so bekannte Größen wie Marlene Dietrich, Fritz Lang, Asta Nielsen, Ernst Deutsch, Curt Goetz, Fritz Kortner und Billy Wilder.

Nachdem auf diese Weise alle "unliebsamen Elemente entfernt" waren, schuf Goebbels als "Schirmherr des deutschen Films" in den folgenden Jahren ein System aus gesetzlichen und wirtschaftspolitischen Regelungen zur vollständigen Lenkung und Kontrolle der Filmproduktion. Mit dem Lichtspielgesetz vom 16. Februar 1934 wurde die Vorzensur durch den Reichsfilmdramaturgen eingeführt. Das Gesetz sollte verhindern, dass in Filmen Themen behandelt wurden, die dem "Geist der Zeit" zuwiderliefen, und es sicherte die staatliche Kontrolle und Einflussnahme vom frühesten Zeitpunkt der Herstellung eines Films an. Neben der Einführung der Vorzensur wurde auch die nachträgliche Zensur verschärft. Zu den bereits vorhandenen Verbotsgründen aus der Weimarer Republik wie der Gefährdung lebenswichtiger Staatsinteressen oder der öffentlichen Sicherheit sowie der verrohenden und entsittlichenden Wirkung kam das Verbot der Verletzung des "nationalsozialistischen, sittlichen und künstlerischen Empfindens". Diese wenig konkreten Verbotsgründe ermöglichten Goebbels und seinen Mitarbeitern die vollständige Willkür bei der Genehmigung von Filmen. Weiterhin entschied in der Praxis oft das persönliche Votum der beiden "passionierten Filmbegeisterten" Goebbels und Adolf Hitler, die einen Großteil der deutschen Produktion, aber auch viele ausländische Filme in Privatvorführungen begutachteten.

Ein weiteres wirkungsvolles Eingriffsinstrument in die Filmproduktion schuf Goebbels mit der Einrichtung der Filmkreditbank GmbH bereits im Juni 1933. Im Aufsichtsrat saßen neben staatlichen Funktionären aus Propaganda- und Wirtschaftsministerium hohe Repräsentanten der Filmwirtschaft und der beteiligten Großbanken. Diese Einrichtung hatte einerseits den Zweck, bei den Vertretern der Filmindustrie Vertrauen und Zustimmung zu erwecken, andererseits garantierte sie den Ausschluss politisch unerwünschter Inhalte und Personen von der finanziellen Förderung. Ohne diese Förderung war die infolge der Weltwirtschaftskrise zu Beginn der 1930er Jahre schwer angeschlagene deutsche Filmindustrie kaum in der Lage, weiterhin Filme zu produzieren. Die anhaltende finanzielle Krise der marktbeherrschenden Großkonzerne Universum Film AG (Ufa), Terra, Tobis und Bavaria ermöglichte es Goebbels in den späten 1930er Jahren, sein Ziel der totalen Kontrolle über die Filmwirtschaft durch die Verstaatlichung der gesamten Filmindustrie verstärkt voranzutreiben. Bis 1941 gingen durch Aktienankäufe aus staatlichen Reichshaushaltsmitteln sämtliche deutschen Filmgesellschaften in Staatsbesitz über. Die neuen Eigentumsverhältnisse wurden aber nicht offengelegt. Unter Leitung der Ufa-Film GmbH (Ufi) bestanden die großen Produktionsfirmen nominell weiter, um dem zentral gelenkten Einheitskonzern den Anschein privatwirtschaftlicher Strukturen zu erhalten.

Unter diesen Voraussetzungen wurden zwischen 1933 und 1945 über 1.200 Spielfilme - von NS-Propagandafilmen wie "Hans Westmar" über den antisemitischen Hetzfilm "Jud Süß" bis hin zu seichten Unterhaltungsfilmen wie "Frauen sind doch bessere Diplomaten" - sowie ungezählte Wochenschau- und "Kulturfilme" produziert. Sie alle prägten auf ganz unterschiedliche Weise das Kino im NS-Regime und sollten massiven Einfluss auf die schon in der Weimarer Republik kinobegeisterte deutsche Bevölkerung nehmen.

Max Schreiber
09.07.2015

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