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    "Ostarbeiterinnen" im Durchgangslager Wilhelmshagen, 1942

Nach dem deutschen Überfall auf Polen wurden in den besetzten Gebieten Arbeitskräfte für die deutsche Kriegswirtschaft zwangsrekrutiert. Im Sommer 1940 waren über eine Million Polen in Deutschland beschäftigt. Hatte man vor dem "Polenfeldzug" nur eine zeitlich begrenzte Heranziehung von Zivilisten und Kriegsgefangenen als Arbeitskräfte geplant, so war der Einsatz sogenannter Fremdarbeiter in großem Umfang spätestens nach der im Krieg gegen die Sowjetunion gescheiterten Offensive vor Moskau Ende 1941 für die deutsche Kriegswirtschaft unerlässlich. Da der Versuch, Arbeitskräfte aus der besetzten Sowjetunion als Freiwillige anzuwerben, fast gänzlich gescheitert war, schritt man auch hier zur Zwangsrekrutierung. "Ostarbeiter" aus der Sowjetunion und polnische Arbeiter mußten auf ihrer Kleidung die Aufnäher "OST" beziehungsweise "P" tragen.

Ende 1944 arbeiteten mehr als 7,5 Millionen ausländische Arbeitskräfte, davon ein Drittel Frauen, für geringe Bezahlung oder auch ohne Lohn in fast allen Bereichen der deutschen Wirtschaft. Nur so konnte die NS-Führung der deutschen Bevölkerung bis Kriegsende einen relativ hohen Lebensstandard sichern und den massenhaften Einsatz von deutschen Frauen in der Wirtschaft lange vermeiden. Ohne den Arbeitseinsatz von Millionen Zwangsarbeitern, Kriegsgefangenen und Häftlingen aus den Konzentrationslagern (KZ) wäre die Weiterführung des Kriegs für das Deutsche Reich spätestens ab 1942 nicht möglich gewesen. Während der Kriegsjahre wurden Zehntausende KZ-Häftlinge unter unmenschlichen Bedingungen beim Bau unterirdischer Fabrikanlagen und in der Rüstungsproduktion eingesetzt. Aber auch in den besetzten Gebieten mußten Hunderttausende von Menschen Zwangsarbeit für die deutschen Besatzer leisten. Organisatorisch zuständig für die Rekrutierung und Verteilung von Zwangsarbeitern in Deutschland und den besetzten Gebieten waren Arbeitsverwaltung, Schutzstaffel (SS), Wehrmacht und zivile Besatzungsbehörden. Von der Zwangsarbeit profitierten Reichsbehörden sowie öffentliche und private Unternehmen gleichermaßen.

Die Beschäftigung ausländischer Arbeiter in Deutschland, die etwa aus der Sowjetunion oder aus Polen kamen, stand im Widerspruch zur NS-Ideologie; Vertreter der SS und der NSDAP wandten sich gegen die Rekrutierung von "Fremdvölkischen" und Juden. Angesichts der kriegsbedingten Notwendigkeit des Einsatzes von Zwangsarbeitern wurde eine umfassende Reglementierung ihrer Lebensbedingungen durchgesetzt. Ausländische Arbeitskräfte sollten von der deutschen Bevölkerung getrennt leben. Öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Schwimmbäder blieben ihnen verschlossen.

Die meisten Zwangsarbeiter lebten in Lagern, von denen in Deutschland rund 30.000 existierten und in denen je nach Verpflichtungsart und Herkunft der Arbeitskräfte unterschiedlichste Bedingungen herrschten. Je tiefer "Fremdarbeiter" in der NS-Rassenlehre angesiedelt waren, desto schlechter waren ihre Lebensbedingungen. Behandlung, Unterbringung, Art der Beschäftigung, Lebensmittelrationen und Löhne nord- und westeuropäischer Arbeiter lagen weit über denen der "Ostarbeiter". Die Verpflegungsrationen der Westeuropäer erreichten in etwa diejenigen der Deutschen. Ungenügende Ernährung und Mißhandlung durch deutsche Vorarbeiter gehörten für die Mehrzahl der osteuropäischen Zwangsarbeiter vor allem in Städten zum Alltag, viele von ihnen gingen an den Arbeitsbedingungen zugrunde. In Dörfern griffen die gegen Zwangsarbeiter gerichteten Maßgaben und Regeln nicht immer. Mobilität und Freizügigkeit waren auf dem Lande, wo etwa die Hälfte aller Zwangsarbeiter in der Landwirtschaft arbeiteten und häufig in den Familien integriert waren, ausgeprägter.

Dabei sollten sexuelle Kontakte verhindert werden, vor allem zwischen den "fremdvölkischen Untermenschen" und Deutschen. Für "Ostarbeiter" und für Polen aber auch für Deutsche zog in der Regel schon der Verdacht auf Geschlechtsverkehr harte Strafen bis hin zur Hinrichtung nach sich. Dessen ungeachtet hatten Zwangsarbeiterinnen unter sexuellen Belästigungen und Vergewaltigungen zu leiden. Zur Vermeidung sexueller Kontakte bestimmte im Dezember 1941 das Zentralbüro der Deutschen Arbeitsfront (DAF) die Einrichtung von Bordellen für "fremdvölkische Arbeiter", in denen ausschließlich ausländische Prostituierte arbeiteten.

Arnulf Scriba
13. August 2015

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