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Einführung des Frauenwahlrechts

Zur Wahl der Nationalversammlung am 19. Januar 1919 war es für Frauen in Deutschland erstmals möglich, zu wählen und gewählt zu werden. Dem ging ein langer Kampf voraus, der bereits im 19. Jahrhundert begann. Noch vor der organisierten Frauenbewegung sprach sich im Zuge der Revolution von 1848/49 als Erste Louise Otto-Peters für das Frauenwahlrecht aus. In ihrer politischen „Frauen-Zeitung“, die sie erstmals 1849 herausgab, forderte sie „das Recht der Mündigkeit“ für die Frau und „die Selbstständigkeit im Staat“. In den 1870er Jahren setzte sich Hedwig Dohm (1831-1919) ebenfalls für das Frauenwahlrecht ein. In ihrem Werk „Der Frauen Natur und Recht“ von 1876 formulierte sie ihre Forderung ganz explizit.

Diesen Wegbereiterinnen folgte ab 1890 der organisierte Kampf der Frauenbewegung für das Frauenwahlrecht in Deutschland. Bis dahin hatte das Sozialistengesetz, das von 1878 bis 1890 galt und die Ausbreitung jeglicher sozialdemokratischer Bestrebungen verhindern sollte, einen umfassenden Einsatz für diese sozialdemokratische Forderung stark eingeschränkt. So konnte die Frauenbewegung ab diesem Zeitpunkt endlich wachsen, wenn auch ihre Arbeit noch bis 1908 durch verschiedene Vereinsgesetze in einigen Ländern des Kaiserreiches erschwert wurde, die Frauen ausdrücklich untersagten, sich politisch zu betätigen.

Für das Frauenwahlrecht kämpften nun aber nicht nur Frauen aus dem „radikalen“ bürgerlichen Flügel und die Sozialdemokratinnen, sondern auch die, die als bürgerlich-gemäßigt galten. Die SPD hatte, initiiert durch Clara Zetkin, das Thema Frauenstimmrecht bereits 1891 in ihr Wahlprogramm aufgenommen. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, haben die Sozialdemokratinnen 1910 den jährlichen Internationalen Frauentag ausgerufen. Begangen wurde dieser Tag erstmals am 19. März 1911 in Deutschland und anderen Ländern.

1902 wurde auf Vorschlag von Anita Augspurg zusammen mit Lida Gustava Heymann und Minna Cauer der erste Frauenwahlrechtsverein, der Deutsche Verein für Frauenstimmrecht, in Hamburg gegründet.  Einige, vor allem die Preußinnen, plädierten für das Dreiklassenwahlrecht als "Zwischenschritt", wie es auch Männer schon innehatten. Diese Position war umstritten und führte letztlich kurz vor dem Ersten Weltkrieg zur Spaltung in drei verschiedene Frauenstimmrechtsvereine.

Mit Beginn des Ersten Weltkrieges fand der Einsatz für das Frauenwahlrecht vorerst ein jähes Ende. Die Männer zogen in den Krieg, die Frauen gehörten zur sogenannten Heimatfront. Einige von ihnen engagierten sich dennoch weiter politisch, beispielsweise für den Frieden, 1915 fanden zwei Frauenfriedenskonferenzen statt.

Explizit wurde der Kampf um das Frauenwahlrecht erst 1917 wieder aufgenommen. Ausschlaggebend dafür war die Osteransprache von Kaiser Wilhelm II. im selben Jahr. Darin stellte er zwar eine demokratische Wahlrechtserweiterung in Aussicht, ignorierte dabei aber die Frauen mit ihren Forderungen. Daraufhin formierte sich ein breites Frauenbündnis für das Frauenwahlrecht. So gaben die Frauen der Mehrheitssozialdemokratie, der Reichsverband für Frauenstimmrecht und der Deutsche Stimmrechtsbund eine gemeinsame Erklärung zur Wahlrechtsfrage ab und führten zahlreiche Kundgebungen in mehreren großen Städten durch. Doch das alles brachte nicht den erwünschten Erfolg. Und so unternahmen die Frauen im Oktober 1918 einen letzten Versuch und wandten sich an den Reichskanzler Prinz Max von Baden und baten um eine Unterredung. Dazu kam es allerdings nicht mehr. Der Rat der Volksbeauftragen bekam das Heft in die Hand und rief am 12. November 1918 das demokratische Wahlrecht aus. Damit wurde in Preußen das Dreiklassenwahlrecht abgeschafft und in ganz Deutschland das aktive und passive Frauenwahlrecht eingeführt.

Schnell erkannten die Parteien, dass sie speziell um die neue weibliche Wählergruppe werben mussten. Die Frauenbewegung bemühte sich um politische Aufklärungsarbeit mit entsprechenden Schriften, Flugblättern und Wahlaufrufen. Am 19. Januar 1919 konnten Frauen erstmals ihr aktives und passives Wahlrecht ausüben. Als erste weibliche Abgeordnete zogen 37 Frauen in die Nationalversammlung ein. Damit stellten sie knapp 10 Prozent der Abgeordneten.

Cordula Jurczyk
16. Januar 2019

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