Ende der 1930er Jahre gab das Rassenpolitische Amt der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) ein Werbeplakat heraus, das einen sitzenden, offenbar bewegungsunfähigen verkrüppelten Mann und einen hinter ihm stehenden Pfleger zeigt. Die bildliche Aussage wird durch den Satz "60.000 RM kostet dieser Erbkranke die Volksgemeinschaft auf Lebenszeit" und den Hinweis "Volksgenosse das ist auch Dein Geld" verdeutlicht: Behinderte und unheilbar Kranke wurden aus der stets propagierten Volksgemeinschaft - ähnlich den Juden, Sinti und Roma und anderen Gruppen - ausgegrenzt. Ihr Tod bedeutete eine Einsparung für jeden gesunden "Volksgenossen". Mit den anthropologischen, genetischen und eugenischen Forschungen der "Rassenhygieniker" wurde ab Herbst 1939 der als "Euthanasie" bezeichnete Mord an den Menschen gerechtfertigt, deren Leben nach NS-Ideologie "nicht lebenswert" war. Aus der ursprünglichen Bedeutung des Wortes "Euthanasie" vom "guten" oder "schönen Tod" wurde im NS-Regime die Pflicht des Staates abgeleitet, sich der von den Nationalsozialisten als "Defektmenschen" und "Ballastexistenzen" titulierten Behinderten zu entledigen.
Der Ermordung unheilbar Kranker und Behinderter hatte Adolf Hitler im Oktober 1939 mit einem auf den 1. September zurückdatierten und auf seinem Privatbogen verfassten Schreiben die Ermächtigung gegeben: "unheilbar Kranken ... [sollte] der Gnadentod gewährt werden". Die Rückdatierung des Erlasses verdeutlichte, dass mit Beginn des Zweiten Weltkriegs am 1. September 1939 auch der innere Krieg gegen Menschen begonnen hatte, die dem Rassenideal der Nationalsozialisten nicht entsprachen und somit als "schädlich" und "wertlos" galten. Adressiert war das Schreiben an Philipp Bouhler (1899-1945), Leiter der "Kanzlei des Führers", und Hitlers Leibarzt Karl Brandt (1904-1948). Unter der Tarnbezeichnung "Aktion T 4" - benannt nach dem Sitz der Organisationszentrale in der Berliner Tiergartenstraße 4 - setzten sie mit Unterstützung von Ärzten, Pflegekräften und Verwaltungsbeamten in verschiedenen Tötungsanstalten in Deutschland den Massenmord an geistig Behinderten und anderen "unerwünschten Elementen" um.
Für die "Aktion T 4" wurden verschiedene Tarngesellschaften gegründet, über die das "Euthanasie"-Programm abgewickelt wurde: In der "Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten" entwarf ein Ärzteteam Meldebögen und ärztliche Gutachten über Behinderungen. Die "Gemeinnützige Krankentransportgesellschaft" organisierte die Verlegungstransporte - zumeist in grauen Bussen. Der "Allgemeinen Stiftung für Anstaltswesen" oblag das Personalwesen. Ende 1939 begann die Versendung der Meldebögen zur "planwirtschaftlichen Erfassung" der Anstaltspatienten. Es wurde nach Art der Krankheit, Dauer des Anstaltsaufenthalts und Arbeitsfähigkeit gefragt. Nur anhand der ausgefüllten Formulare entschieden dann je drei der etwa 30 Gutachter (Ärzte, Hochschullehrer und Anstaltsleiter) unabhängig voneinander über Leben und Tod der Patienten. Bei abweichenden Beurteilungen sprach ein Obergutachter das endgültige Urteil. "Todeskandidaten" wurden in die "Euthanasie"-Anstalten Grafeneck, Brandenburg, Hartheim, Pirna, Bernburg und Hadamar gebracht. Dort wurden bis August 1941 insgesamt rund 70.000 Menschen - zumeist durch Vergasungen oder Injektionen - ermordet. Bei den ersten Vergasungen der "Aktion T 4" in Brandenburg 1940 wurden die Opfer in als Duschräume getarnte Gaskammern geführt.
Die Leichen wurden sofort eingeäschert, um Untersuchungen durch Angehörige zu unterbinden. Diese erhielten Schreiben mit fingierten Todesursachen und Sterbeorten. Dennoch weckten eindeutig falsche Angaben zur Todesursache und die Häufung der Todesfälle in den einzelnen Anstalten Misstrauen, so dass die "Aktion T 4" nicht lange geheimgehalten werden konnte. Am 3. August 1941 prangerte der Bischof von Münster, Clemens August Graf von Galen, die Tötungsaktionen in einer aufsehenerregenden Predigt öffentlich an. Mit Rücksicht auf die Stimmung in der aufgebrachten Bevölkerung ließ Hitler das "Euthanasie"-Programm daraufhin offiziell einstellen. Über 30.000 Behinderte starben jedoch anschließend noch in geheim weitergeführten Tötungsaktionen. In vielen öffentlichen Heil- und Pflegeanstalten wurden Patienten durch Injektionen oder durch eine Überdosis Beruhigungsmittel umgebracht. Auch schwer tuberkulosekranke und arbeitsunfähige Zwangsarbeiter zählten zu den Opfern dieser sogenannten wilden Euthanasie. Zudem gab es zahlreiche Sonderaktionen wie die "Aktion 14f13". Dabei wurden psychisch Kranke und andere Häftlinge in Konzentrationslagern (KZ) ausgesondert und mit Giftgas ermordet. Der Name leitete sich aus dem Aktenzeichen der Tötungsaktion her: 14 stand für Todesfälle im KZ und 13 für die Todesart - Vergasung.
Die "Euthanasie"-Spezialisten waren noch vor Beginn des Kriegs gegen die Sowjetunion zusammengezogen worden, um sich auf eine neue Aufgabe im Osten vorzubereiten: die systematische Ermordung der dort lebenden Juden.